angesprochen sollen sich mal alle regulären Bahncard-ler fühlen:
In den
aktuellen AGB der Bahn steht auf Seite 62 ein Passus für einen Mitfahrergutschein von Mitte Mai bis Mitte Juni für Bahncard-Kunden ohne Werbesperre. Ich hab es erst vor kurzen mal wieder überflogen, da ich in Moment nicht so häufig die Bahn benötige aber habe darauf hin die Bahncard-Hotline mal angefragt und nachgehorcht, warum ich denn keinen Mitfahrergutschein bekommen habe.
Man ging wieder die persönlichen Kundendaten durch und überprüfte, ob ich eine Werbesperre drin hätte, konnte nichts gegenteiliges dann zwar feststellen bot mir aber aus Kulanz für den Nicht-Erhalt einen 20 € Kulanz-Gutschein an. Gutschein kam auch per Post gestern an mit 3 Monaten Gültigkeit. Nicht ganz so gut wie den Mitfahrergutschein aber für den etwas besseren Zeitraum der Einlösung auch brauchbar.
Wichtig ist also die Email-Post / normale Post von genau den 15. Mai bzw morgen den 15 Juni zu prüfen und ggfs monieren wie ich es wohl schon tat.
Meine Reklamation bezog sich noch auf die letzten AGBs der Bahn, wo noch keine Mitfahrer-Aktion für den Zeitraum bis Ende Juli aufgenommen gewesen ist.
Nachträgliche Mitfahrergutschine würden wohl nicht geschickt aber jene Kulanz hätten wohl schon einige Kunden in dieser Form wohl erfahren, wie ich laut Telefonhotline erfuhr. Ein wenig meckern mag also zumindest für nen 20er Nachlass lohnen.