Richtig.
Wirklich wichtig ist hierbei, welcher Begründung in der Kündigung angegeben wird.
Wenn du magst, kannst du den Kündigungsgrund hier ja nennen, sobald sie da ist, dann können wir dir mehr dazu sagen.
Sollte die Kündigung nicht in Ordnung sein, dann kannst du entweder zum Mieterschutzverein gehen oder aber direkt zum Anwalt (da gibt es ja den Berechtigungschein für eine kostenlose Erstberatung vom Amtsgericht und Prozesskostenbeihiilfe, falls es notwendig werden würde).
Zitat:
Zitat von jmlsi
Meines Wissens dürften dir nur die neuen Eigentümer kündigen,denn in der Regel darf vom Vermieter nur wegen Eigenbedarf kündigen und den Eigenbedarf muss dann auch nachgewiesen sein. Ob das bei Verkauf anders ist weiß ich nicht genau.
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Das müsste genauso sein, eher etwas schwieriger, da der neue Eigentümer die Wohnung ja im vermieteten Zustand erworben hat.