Geiz ist GeilGutscheinaktionen, Rabatte und Treueaktionen, alles wo gespart werden kann, gehört hier rein. Zugaben bei Bestellungen runden das Angebot ab.
Hat jemand Erfahrungen mit der Auszahlung bei Zanox? Hab Ende letzten Monat meine 1. Auszahlung beantragt, die wurde jetzt am 10.04. angewiesen. Bis heute ist allerdings noch nichts auf meinem Konto angekommen.
Ist das normal?
Viele Grüße
Normal ist es nicht. Kontoverbindung prüfen und gegebenenfalls Zanox anschreiben.
Na supi: Ich schau grad in meinen Zanox Account rein, weil ne offene T-Home Call & Surf Comfort Bestellung (für meinen Vater) mal so langsam bestätigt werden sollte und was seh ich: Status: abgelehnt?!
Keine Ahnung wieso...Der DSL-Anschluss ist seit Anfang April geschalten. Hab gleich ne Mail zwecks Aufklärung losgeschickt.
Hatte einer von Euch schon mal Erfahrungen damit gemacht?
Im Ernst: Bei Affiliate-Trackings passieren generell so viele Fehler, dass ich manchmal nicht mehr an Zufall glaube.
Unterschreib ich sofort!
Keinerlei Probleme bei Otto, Schwab, medpex...aber immer Probleme bei 7mobile, DocMorris, Condor, um mal ein paar Beispiele zu nennen.
Ein Problem mit der Provision hatte ich vor kurzem mit Yves Rocher.
24.12.07 bestellt - 27.12.07 bei Zanox gebucht - 08.01.08 Rechnungsdatum - bis zum 05.02.08 hatte ich Zeit zu zahlen - am 02.02.08 Überwiesen - Provision abgelehnt wegen Nichtzahlung der Rechnung!
Ich denke das es abgelehnt wurde weil die Trackingzeit bei Yves Rocher bei 28 Tagen liegt, die Überweisung aber erst nach über 30 Tagen zu einer Gutschrift des Kontos geführt hat. Nun muss ich der Provision hinterherlaufen.
Ich habe gerade das Steuerprogramm mal durchlaufen lassen.
Ist das richtig:
auf meine nicht freigestellten Zinserträge zahle ich ja automatisch Kapitalertragssteuer und Soli.
In der Steuererklärung muss ich diese Einkünfte dann aber trotzdem angeben und dann auch die Zanox-Provision (auf der Anlage GSE).
Und dann muss ich ja auf jeden Fall nachzahlen, wenn Zanox 410,00€ ist!!!
Oder mache ich da was falsch?
Aber meine Zinserträge habe ich doch schon versteuert?
Und wenn ich so 400,00€ bei Zanox im JAHR habe, muss ich dann einen Gewerbeschein haben?
Ich habe gerade das Steuerprogramm mal durchlaufen lassen.
Ist das richtig:
auf meine nicht freigestellten Zinserträge zahle ich ja automatisch Kapitalertragssteuer und Soli.
In der Steuererklärung muss ich diese Einkünfte dann aber trotzdem angeben und dann auch die Zanox-Provision (auf der Anlage GSE).
Und dann muss ich ja auf jeden Fall nachzahlen, wenn Zanox 410,00€ ist!!!
Oder mache ich da was falsch?
Aber meine Zinserträge habe ich doch schon versteuert?
Und wenn ich so 400,00€ bei Zanox im JAHR habe, muss ich dann einen Gewerbeschein haben?
zu diesem Thema habe ich folgendes gefunden:
Zitat:
Muss ich als ProfiSeller meine Einnahmen versteuern?
Als ProfiSeller üben Sie grundsätzlich eine gewerbliche Tätigkeit aus und erzielen im steuerrechtlichen Sinne Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb.
Bei nichtselbständigen Personen, also solchen, die hauptberuflich angestellt oder in einem Beamtenverhältnis tätig sind, sind gewerbliche Einkünfte bis 410,- Euro p.a. steuerfrei. Ab 410,- Euro sind sie erklärungspflichtig.
Ist der ProfiSeller bereits anderweitig gewerblich tätig, so sind die Einkünfte zu denen der sonstigen gewerblichen Einkünfte hinzuzurechnen.
Von den Einkünften können die Kosten der ProfiSeller-Tätigkeit selbstverständlich abgezogen werden. Nur der Einnahmenüberschuß löst ggf. Steuer aus und ist für die Erreichung der Grenzen maßgeblich.
Ab Einkünften von 410,- Euro als ProfiSeller empfiehlt sich, auch im Zusammenhang der Abzugsfähigkeit von Kosten, das Hinzuziehen eines Steuerberaters.
Umsatzsteuer zahlen Sie als ProfiSeller erst ab einer Umsatzhöhe von 16.620,- Euro pro Jahr. Bis zu dieser Höhe sind Sie "Kleinunternehmer" und brauchen auf die erzielten Einnahmen keine Umsatzsteuer abzuführen, dürfen aber auch keine Vorsteuer geltend machen.
Gleichermaßen können Sie auf Rechnungen die Mehrwertsteuer nicht ausweisen. Sie können jedoch, sofern dies sinnvoll ist, für die umsatzsteuerliche Regelbesteuerung "optieren" und eine dementsprechende Erklärung gegenüber dem Finanzamt abgeben.
Als Folge davon müßten Sie die Umsatzsteuer in Höhe des gesetzlich geltenden Prozentsatzes an das Finanzamt abführen und würden gleichzeitig die Vorsteuer aus Kostenrechnungen erstattet bekommen.
Gewerbesteuerlich bleiben Einkünfte bis zu einem Freibetrag von 24.500,- Euro jährlich frei. Auch die Gewerbesteuererklärungsverpflichtung entsteht erst ab diesem Freibetrag.
nachzulesen unter http://faq.profiseller.de/einfuehrung_in_die_profiseller_taetigkeit/2.html