Beitrag von lanzi vom 16. Apr 2008, 19:15
Zitat:
Beitrag von schnuffel1977 vom 16. Apr 2008, 18:00
Zitat:
Liegt der Freibetrag für Zanoxprovisionen pro steuerpflichtiger Person bei 410,00€?
Haben dann zusammenveranlagte Ehepaare 820,-€ frei oder aber auch einmalig 410,-€?
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410 EUR ist kein Freibetrag für Provisionen, sondern ein Härteausgleich. D.h. andere Einkünfte als Arbeitslohn werden nur versteuert wenn sie insgesamt 410,-€ übersteigen. Hier nachzulesen.
Allgemein gilt für die sonstigen Einkünfte, zu denen auch die Zanoxprovision zählt, eine Freigrenze in H.v. 256 EUR (bei Ehegatten für jeden Partner).
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Das Verstehe ich alles auch nicht so ganz.
Ich habe einen Nebenjob, da darf ich doch auch monatlich 400 Eur Verdienen, das wird aber nicht auf das Einkommen des Partners Verrechnet ( bezüglich Härtefallregelung). Das müsste doch mit den Provisionen aus Zanox nicht anders sein. ist doch auch eine Art Nebenjob.
Menno mache gerade die Steuererklärung und weiss nicht wie ichs handhaben soll.
Werde wohl doch mal beim Finanzamt anrufen.