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Das Reise- und Urlaubsforum Mit wenig Geld um die Welt ... Billigflieger, Hotelbewertungen und Urlaubsgeschichten, Reisebeschreibungen und Reisetipps finden hier ihren Platz.

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Alt 03.02.2012, 19:24   #1 (permalink)
Uralter Gemeindehase
 
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Hallo,
wir waren zwei Wochen auf Fuerteventura.
Nun habe ich ein kleines Problem.
Wir hätten eigentlich um 22.45 Uhr in Stuttgart landen sollen, sind aber erst am nächsten Tag um 5.40 Uhr angekommen, da sich unser Abflug um sechseinhalb Stunden verzögert hat.
Dieses wurde uns erst beim Check-in mitgeteilt.
Nun meine Frage, bekommt man da eine Entschädigung. Wenn ja, wohin muss ich mich da wenden?
Hat jemand einen Link, vielleicht für ein Formular...
Über Tipps wäre ich sehr dankbar!
LG,tiger
tiger63 ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 03.02.2012, 19:24   #1 (permalink)
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Alt 03.02.2012, 19:53   #2 (permalink)
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Wo isn da das Problem? Du bist doch Heil angekommen...
Claudi85 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.02.2012, 20:15   #3 (permalink)
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Also ich glaube ab einer Verspätung von 3 Stunden kann man sich deswegen direkt an die durchführende Fluggesellschaft wenden.
Allersdings ist hierfür auch relevant, warum das FLugzeug Verspätung hatte.
pinschin ist offline   Mit Zitat antworten
Danke an pinschin von:
Alt 03.02.2012, 20:50   #4 (permalink)
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Das kommt drauf an, was in den AGB der Airline steht, die du mit dem Kauf des Flugtickets akzeptiert hast. Bei Air Berlin darf z.B. um 8 Stunden verschoben werden. Deswegen bei der Airline immer die richtige Handynummer angeben, die versuchen einen vorher schon umzubuchen, dass man über eine andere Stadt oder früher fliegt
Aentschel ist offline   Mit Zitat antworten
Danke an Aentschel von:
Alt 04.02.2012, 13:59   #5 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Claudi85 Beitrag anzeigen
Wo isn da das Problem? Du bist doch Heil angekommen...
Danke...tolle Antwort!
:-)
tiger63 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.02.2012, 20:09   #6 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Aentschel Beitrag anzeigen
Das kommt drauf an, was in den AGB der Airline steht, die du mit dem Kauf des Flugtickets akzeptiert hast. Bei Air Berlin darf z.B. um 8 Stunden verschoben werden. Deswegen bei der Airline immer die richtige Handynummer angeben, die versuchen einen vorher schon umzubuchen, dass man über eine andere Stadt oder früher fliegt
Der Flug darf zwar verschoben werden, aber auf die Schadensersatz- oder Ausgleichsansprüche hat diese Klausel keinerlei Auswirkung. Wenn Du eine Pauschalreise gebucht hattest, dann würde ich mich zunächst einmal an den Veranstalter wenden. Ansonsten halt an die Fluggesellschaft. Welche Airline war es denn...? Bei Ryanair oder EasyJet ist es z.B. schon ein Problem überhaupt den passenden Ansprechpartner zu finden.
masterxxx ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.02.2012, 21:48   #7 (permalink)
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Josch ist offline   Mit Zitat antworten
Danke an Josch von:
Alt 04.02.2012, 21:52   #8 (permalink)
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Alt 04.02.2012, 22:21   #9 (permalink)
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Zitat:
Zitat von masterxxx Beitrag anzeigen
Der Flug darf zwar verschoben werden, aber auf die Schadensersatz- oder Ausgleichsansprüche hat diese Klausel keinerlei Auswirkung. Wenn Du eine Pauschalreise gebucht hattest, dann würde ich mich zunächst einmal an den Veranstalter wenden. Ansonsten halt an die Fluggesellschaft. Welche Airline war es denn...? Bei Ryanair oder EasyJet ist es z.B. schon ein Problem überhaupt den passenden Ansprechpartner zu finden.
Danke! Es war die Fluggesellschaft Condor..
tiger63 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.02.2012, 12:34   #10 (permalink)
bau
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Man muss hier zwei Sachen unterscheiden...

1. Ansprüche ggü. Veranstalter bei Pauschalreise:
Es handelte sich um den Rückflug. Das sind m.W. die von Gerichten zugestandenen Ansprüche deutlich geringer bzw. nahe bei Null, da ja keine Urlaubsfreuden entgangen sind. Selbst wenn nicht, wären es gerade mal nach Josch Link 7-4 = 3 Stunden * 5% des Tagespreises = 15% des Tagespreise = 15% von 100 Euro (?) = 15 Euro. Ob sich das lohnt, ist wohl fraglich...

2. Ansprüche ggü. Airline:
Aber selbstverständlich habt ihr hoffentlich ausreichend Verpflegung etc. bekommen. Die stehen euch normal nach 261 zu
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Wenn ihr das nicht bekommen habt und keine Entschädigung nach Aufforderung von Condor erhaltet, dann an das LBA wenden:
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bau ist offline   Mit Zitat antworten
Danke an bau von:
Ungelesen 05.02.2012, 12:34   #1 (permalink)
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