Ich habe einen zusätzlichen TG-Stellplatz in einem Mehrfamilienhaus erworben, für diesen bekomme ich jährlich vom Hausverwalter (zusätzlich zur Abrechnung für ETW+ obligatorischen TG-Stellplatz) eine Abrechnung und einen Wirtschaftsplan fürs Folgejahr.
Dieses Jahr sind nun im Haus relativ hohe Reparaturkosten angefallen (ca. 7500 Euro) die im wesentlichen auf eine Rohrverstopfung durch Friteusenfett beruhten für die eine Spezialfirma ran musste.
Ist es rechtens diese Reparaturkosten anteilig auf den Miteigentumsanteil bzgl des extra-Stellplatzes anzusetzen ? (daß er in der 'normalen' Abrechnung für Wohnung angesetzt wird ist ja klar) aber der Extra TG-Stellplatz hat doch mit dieser Reparatur nicht das geringste zu tun.
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