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Alt 19.03.2006, 20:05   #1 (permalink)
Alter Gemeinde-Igel
 
Benutzerbild von Stift
 
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Hab da mal eine Frage.
Wieviel qm darf man bei 2 Personen haben? Hat jemand einen Link, wo man das mal nachlesen könnte.
Darf das Amt den Auszug verlangen, wenn man 7 qm mehr hat, bzw. das Wohngeld kürzen?
Wenn man auf Wunsch des Amtes umzieht, wer zahlt die Kosten?
Stift ist offline  


Alt 19.03.2006, 20:11   #2 (permalink)
Uralter Gemeindehase
 
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jede menge tips und infos z.B. hier:
http://www.arbeitslosennetz.de/
angel
angel-sh ist offline  
Alt 20.03.2006, 05:31   #3 (permalink)
Uralter Gemeinde-Igel
 
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ja sie können dich dann "zwingen" zum umziehen.
umzugskostenhilfe müsstest du dann beim amt beantragen

sie können dir auch das mietgeld kürzen.
bzw. du bekommst pro qm zahl einen gewissen satz, den zahlen sie, sonst nichts weiter ausser du ziehst aus dann wirds vorrübergehend gezahlt

lg
sandra
Sweetheartx ist offline  
Alt 20.03.2006, 12:01   #4 (permalink)
Uralter Gemeindehase
 
Benutzerbild von angel-sh
 
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hier mal ein zitat vom bundesministerium:
Zitat:
Wann ist eine Wohnung angemessen? Muss ich meine Wohnung aufgeben, wenn die Kosten unangemessen hoch sind? Wird die Mietkaution übernommen, wenn ich die Wohnung wechseln muss?

Wie bisher bei der Sozialhilfe werden auch beim Arbeitslosengeld II und Sozialgeld die Kosten für Unter*kunft und Heizung übernommen. Die Mietkosten müssen jedoch "angemessen" sein. Dafür wird es keine bundeseinheitliche Regelung geben. Als aktuelle Richtlinie können die derzeitigen Regelungen der Sozialämter herangezogen werden. In einer Großstadt akzeptiert das Sozialamt eine höhere monatliche Kaltmiete als auf dem Land. Ist die Miete nach den amtlichen Maßstäben zu hoch, wird zunächst die volle Miete übernommen. Allerdings nur solange, wie es dem Hilfebedürftigen nicht möglich (oder nicht zumutbar) ist, sich eine billigere Wohnung zu suchen oder die Kosten der Unterkunft z. B. durch Untervermietung zu senken. Nach Ablauf von sechs Monaten werden in der Regel nur die angemessenen Kosten der Wohnung übernommen. Wird von Amts wegen ein Umzug befürwortet und veranlasst, werden die Maklergebühren, Umzugskosten und die Mietkaution in der Regel übernommen.
auch auf diesen seiten gibts ne menge gute infos

angel
angel-sh ist offline  
Alt 20.03.2006, 16:36   #5 (permalink)
Alter Gemeinde-Igel
 
Benutzerbild von Stift
 
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Danke für den Link und die Infos. Mich selber betrifft es nicht, aber so wie es aussieht wird derjenige dann wohl auf Amtskosten umziehen müssen.
Dankeschön nochmals.
Stift ist offline  
 
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