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Allgemeine Rechtsfragen Im Rechtsforum liegt der Kern und Schwerpunkt in der allgemeinen Information über typische Rechtsfragen oder -probleme, weshalb bei konkreten Auskünften und Ratschlägen nicht der Einzelfall und seine Lösung im Vordergrund stehen soll.

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Alt 29.09.2003, 19:44   #1 (permalink)
Gemeinde-Häschen
 
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hi ich habe ende mai bei quelle ein fernseher gekauft .Habe nur kurz den karton aufgemacht ob der richtige gäret geliefert wurde. Aufgrund von größeren Renovierungsarbeiten habe ich Ende August den Fernseher ausgepackt und aufgestellt, entdeckte ich auf der Bildröhre ein ca. 10cm langer Kratzer. Der Verkäufer weigerte sich die Ware zurück zu nehmen oder umtauschen und meinte das ich innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Ware reklamieren müsse, dafür könne er nichts. http://www.geizkragen.com/forum/imag...m_aubacke2.gif
yalcin ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 29.09.2003, 19:44   #1 (permalink)
Mister Ad
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Alt 30.09.2003, 13:02   #2 (permalink)
Alter Gemeindehase
 
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Hi
Ich finde den Zeitraum von Mai bis Ende August wirklich etwas groß. Vielleicht hast Du ja den Kratzer selbst verursacht ohne das du es gemerkt hast.
Du hast zwar zwei Jahre Garantie auf das Gerät aber die beläuft sich wohl auf die Technik.

*editiert*

Ich will hier aber keinen zum Versicherungsbetrug aufrufen !!! http://www.geizkragen.com/forum/imag...forum_nono.gif

*hast Du aber*

Gruß
Mario


[ geaendert von: Josch100 am 2003-09-30 19:41 ]
Geiz-Majo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.09.2003, 14:34   #3 (permalink)
Uralter Gemeindehase
 
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Hallo,

mein erster Beitrag hier. Mögliche Fehler möge man mir verzeihen.

*sinnloser HGB Müll gewesen*

Ansonsten kann ich meinem Vorposter nur zustimmen, bezüglich der Zeitspanne. Dumm gelaufen.

Gruß,

R VI

[ geaendert von: Rovok am 30 Sep 2003 14:35 ]

[ geaendert von: Rovok am 1 Okt 2003 8:18 ]
Rovok ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.09.2003, 15:17   #4 (permalink)
Uralter Gemeinde-Igel
 
Benutzerbild von schlumpf
 
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Hallo Rovok,

das HGB gilt diesbezüglich nur zwischen Kaufleuten, denn es heißt ja auch im Absatz (1): Ist der Kauf für beide Teile ein Handelsgeschäft, ....

Aber laß Dich jetzt bloß nicht entmutigen, in dieser Rubrik ruhig öfters zu schreiben...

mfg
schlumpf

[ geaendert von: schlumpf am 30 Sep 2003 15:39 ]
schlumpf ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.09.2003, 15:58   #5 (permalink)
Uralter Gemeindehase
 
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Hallo Schlumpf,

Murphy's Gesetz. *gg*
Na ja, nich mein Bereich.
Entmutigen lass ich mich nicht.

Gruß,
R VI
Rovok ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.09.2003, 16:50   #6 (permalink)
DG
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Lass dich bloss nicht entmutigen, ich schreibe hier ja schließlich auch noch .
DG ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.09.2003, 17:46   #7 (permalink)
Uralter Gemeinde-Igel
 
Benutzerbild von schlumpf
 
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Hallo Dennis,

naja, das Hauptproblem dürfte wohl sein, im Streitfall darzulegen, warum erst jetzt, also etliche Wochen nach dem eigentlichen Kauf, auf einmal ein Kratzer auf der Bildschirmröhre moniert wird... http://www.geizkragen.com/forum/imag...m_confused.gif http://www.geizkragen.com/forum/imag...m_aubacke2.gif

Weiß der sprichwörtliche Teufel, was während der Renovierungsarbeiten alles passiert sein könnte, schließlich wird dabei oftmals auch mit scharfen und/oder spitzen Werkzeugen gearbeitet.

Ich könnte mir vorstellen, daß ein Gericht in so einem Fall durchaus zu der Auffassung gelangen könnte, daß hier dem Verkäufer ein vermeintlicher Mangel "untergejubelt" werden soll, der zum Zeitpunkt der Lieferung garnicht bestand... http://www.geizkragen.com/forum/imag...gforum_eek.gif

mfg
schlumpf

[ geaendert von: schlumpf am 30 Sep 2003 17:48 ]
schlumpf ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.09.2003, 18:26   #8 (permalink)
DG
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Da stimme ich dir zu. Ich kann jedem nur empfehlen, egal wie jetzt die rechtliche Situation aussieht, ein gekauftes Gerät sofort auszupacken und einen kurzen Funktionstest zu unterziehen. Das kann später viel Arbeit ersparen.


Dennis
DG ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.09.2003, 20:58   #9 (permalink)
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yalcin
Gemeinde Häschen


Mitglied seit: 09-29-2003 19:42
Beiträge: 2

Erstellt am: 30 Sep 2003 20:35 Info schicken
--------------------------------------------------------------------------------
Sorry, ich habe mich vielleicht falsch ausgedrückt. Das Gerät war bis ende der Renovierungsarbeiten im Karton eingepackt. Als es geliefert wurde habe ich nur kurz rein geschaut ob das richtige Gerät geliefert wurde. Also kann es nicht bei Renovierung beschädigt worden sein, da es im Karton war.
Josch ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01.10.2003, 08:02   #10 (permalink)
Alter Gemeindehase
 
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hat man nach BGB für offene Mängel nicht 6 Monate zeit zum anzeigen?
mir war so http://www.geizkragen.com/forum/imag...m_aubacke2.gif
ChaosXXX ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 01.10.2003, 08:02   #1 (permalink)
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