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Allgemeine Rechtsfragen Im Rechtsforum liegt der Kern und Schwerpunkt in der allgemeinen Information über typische Rechtsfragen oder -probleme, weshalb bei konkreten Auskünften und Ratschlägen nicht der Einzelfall und seine Lösung im Vordergrund stehen soll.

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Alt 22.10.2009, 13:17   #1 (permalink)
Uralter Gemeinde-Igel
 
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Hi!
Also wir haben mal wieder Theater.

Mein Mann ist samstag mittag mit unserem auto über eine hauptstrasse gefahren, von links hat ihm jemand die vorfahrt genommen. um einen zusammenstoß zu vermeiden ist mein mann nahc rechts ausgewichen, auf einen Bordstein hoch, da ein strassenschild kam, nach wenigen metern wieder vom bordstein runter. Dabei ist der reifen geplatzt, felge kaputt, spur musste eingestellt werden, lack unter der vor einem jahr neulackierten stoßstange ist weg.
jezt waren wir bei audi, die haben einen kostenvoranschlag erstellt. da die spur eingestellt werden musste, weil das auto immer links im kreis fuhr, wenn man das lenkrad nicht festhält, sind wir in eine weitere werkstatt gefahren.

nun habe ich mit der gegnerischen versicherung telefoniert, denen war der schaden noch nicht bekannt. der fahrer des anderen wagens war weiter gefahren, trotz hupen meines mannes. mein mann konnte aber hinterher und ihn stoppen. polizei kam, zeugen haben wir auch einen der hinter meinem mann fuhr und ebenfalls ausweihen konnte, dessen daten ich aber nicht habe (aber die polizei hat seine daten).
nun hatte ich eh einen termin bei einer anderen versicherung. hatte nix mit auto zu tun, habe ihn aber gefragt wie die lage aussieht.
er meinte anwalt einschalten, denn die gegnerische versicherung (nennen wir sie H) hat bereits am telefon gesagt, dass es komisch sei, dass am anderen fahrzeug kein schaden sei udn da es eine hauptstrasse ist, hätte mein mann anders ausweichen können (wohin denn? in den gegenverkehr???) nun sagt der versicherungsberater von gestern udn unser anwalt, dass die versicherung H es wohl auf kostenübernahme halb halb hinauslauen lassen wil/wird. sprich halb die, halb wir. wir haben laut kostenaufstellng von audi einen schaden um die 1500 euro. lat werkstat auch um die 1200 euro und nun soll ich gleich zu einem richtigen sachverständigen fahren, denn es soll ein richtiges gutachten erstellt werden.
nun habe ich bereits kosten die mir entstnden sind:
kostenvoranschlag audi 50 euro
spur einstellen 90 euro (soweit mir bekannt müssen wir die zweite kostenaufstellung nicht zahlen)
und gleich der gutachter.

ich hatte einmal nen unfall, da bin ich zum gutachter hin, gegnerische versichung hat gutachten udn schaden sofort gezahlt, abgehackt!
wer kommt den aber nun für die ganzen kosten auf?
zumal gilt meine rechtschutzversicherung erst seit heute und die übernimmt den fall wohl nicht, denn der unfall war samstag.
unser anwalt sagt, die kosten muss versicherung H übernehmen wenn wir gewinne und sie den schaden zahlen.

hat jemand jemals einen ähnlichen verzwickten fall erlebt udn kann mir sagen wie das nun alles weiter geht?

ich weiß nur, dass ich nun alle unterlagen zusammen sammel und die meinem anwalt einreiche und fest überzeugt bin, dass wir im recht sind, denn wäre er es zum zusammenstoß gekommen, wären beide autos hinüber gewesen, wenn der gegenverkehr nicht auch noch beteiligt gewesen wäre. mein mann hat den weg gewählt, durch den am wenigsten schaden zustande kommt.

achso, die haterin des gegnerischen fahrzeugs, jedoch nicht die fahrerin am samstag (sie war nichtmal sabei), behauptet nun, mein mann sei mit 100 durch geschlossene ortschaft gefahren udn daher sei das passiert.
die polizei hat jedoch gesagt (leider nicht im unfallprotokoll festgehalten) dass mein mann mit ca. 40 km/h auf den bordstein gefahren sein muss. mal ganz abgesehen davon, wäre wohl bei 100 die achse gebrochen zumal man zur hauptverkehrszeit nicht auf einer hauptstrasse 100 fahren kann.
ausserdem kann ihr freund froh sein, dass mein mann zugestimmt hat, dass die polizei es so auslegt, dass er das ausweichen meines mannes gar nicht bemerkt hat udn daraufhin weiter gefahren ist. polizei hat gesagt, dass es eigentlcih fahrerflucht sei, da auch der zeuge wohl bestätigen konnte, dass der fahrer noch in den rückspiegel geschaut hat udn alles gesehen haben muss.

nun ist ja die frage ob der anwalt nötig gewesen wäre, dennoch bleibe ich ungern auf der hälfte des schadens sitzen. und ausreizen will ich es auch nicht.

hat jemand sowas erlebt und kennt den ablauf?


HILFE!wie geht das nun weiter und was muss die versicherung H alles zahlen???

Geändert von jmlsi (22.10.2009 um 13:22 Uhr).
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Ungelesen 22.10.2009, 13:17   #1 (permalink)
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Alt 22.10.2009, 14:18   #2 (permalink)
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- besser wäre es in eurem Falle gewesen wäre dein Mann nicht ausgewichen, so hart wie es sich anhört

- besorgt euch den Zeugen und wenn nötig lasst es auf einen vor ort termin mit der Polizei kommen und den Unfallbeteiligten und Zeugen- sonst ist es sehr schwer da nur ihr zu Schaden gekommen seit und der andere ja "fahrerflucht" begangen hat

- anwalt ist in eurem Falle auf jeden Fall nötig
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Alt 22.10.2009, 19:20   #3 (permalink)
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Das Problem ist einfach, dass es für euch nicht beweisbar ist, dass dieses Ausweichmanöver die einzige Möglichkeit war, einen Zusammenstoß zu vermeiden. Das könnte aber vielleicht aus dem Unfallbericht (Bremsspur usw.) hervorgehen und (so weit ich weiß) bekommt man nur über einen Anwalt Akteneinsicht. Ihr habt ohne Anwalt praktisch keine Argumentationsgrundlage ggü. der Versicherung. Sucht euch einen Anwalt, lasst euch beraten - und wenn er keine besseren Chancen für euch sieht, dann kann es immer noch allein regeln.
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Alt 22.10.2009, 22:24   #4 (permalink)
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Verzwickt ist der Fall wohl nicht wirklich ;-)

Aber ohne in ein Lehrbuch oder Kommentar zu schauen, kann ich auch keine genaue Antwort geben.
Fest steht aber, dass ich nicht 100 % ersetzt bekommt. Bekommt man nämlich (so gut wie) nie. Warum? einfach ausgedrückt: ihr habt auch schuld (~ 10-20 %)! Ihr seid ja schließlich gefahren und habt damit das allgemeine Lebensrisiko erhöht. Mag unverständlich klingen, ist aber so!

Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Gericht verlangt, dass man in einer solchen Situation optimal reagieren muss. Natürlich kann man nicht wegen einer vollkommen überzogenen und nicht nachvollziehbaren Reaktion Geld verlangen, wenn es aber im Bereich des nachvollziehbaren ist, dann dürfte das kein Problem sein.

Grds. brauch ihr keinen Anwalt. Auch wenn es vor Gericht gehen sollte. Da der Streitwert unter 5000 € liegt ist das Amstgericht zuständig und damit besteht kein Anwaltszwang. Wenn ihr aber vom Recht - im juristischen Sinne - wenig Ahnung habt, dann solltet ihr wohl einen Anwalt hinzuziehen. Habt ihr keinen Jurastudenten im fortgeschrittenen Studentenalter der sich das mal genau anschauen kann?

Zu den Kosten ist zu sagen: Anwalts- und Verfahrenskosten müssen (grds.) vom Verlierer getragen werden. Dh aber auch, dass wenn ihr verliert, dass ihr die Kosten trageb müsst.

All in All würde ich einen Termin beim Anwalt machen (vlt die Versicherung fragen, ob die zumindest einen empfehlen können). Der wird euch sagen, wie die chancen stehen.

VG
didaz ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.10.2009, 00:49   #5 (permalink)
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ok, situation sieht nun so aus:

war vorhin beim gutachter und hab mit dem anwalt telefoniert. dem bring ich nun alle unterlagen und er fordert die Polizeiakte an. demnach ist auch der andere schuld und musste bereits verwarngeld oder bussgeld zahlen (weiß mein mann nicht, jedenfalls gabs für ihn nen strafzettel). demnach ist es für mich schonmal klar, dass der andere schuld ist, sonst hätte männe auch einen bekommen. und das wil eben versicherung H nicht sehen. polizei sagt ja auch, dass der andere definitiv schuld ist udn dass männe nicht anders ausweichen konnte und dies die allerbeste möglichkeit war. sie haben ihn noch gelobt wegen der guten reaktion.

weiter ist wohl mit versicherung H nicht zu spassen, die versuchen wohl gerne mal gerechtfertigte ansprüche abzulehnen. Ich sollte Bilder vom Schaden (Lackschaden unter der stoßstange, reifen, felge) machen. das habe ich nun den sachverständigen machen lassen, denn dessen bilder sollten wohl ernst genommen werden und nicht meine laien bilder. weiter sollte ich für H bilder vom unfallort machen. diese liegen der polizeiakte bei udn die fordert ja unser anwalt an. im grunde ist es wohl so, dass wir vielleicht auch alleine recht bekommen hätten und es eben so gelaufen wäre wie ich es aus anderen unfälen im meinem leben kenne. unfall, gutachten an versicherung, 2 wochen später verrechnungsscheck, fertig.
habe nun 2 versicherungen nach ihrer meinung gefragt. jedesmal unseren berater bei der jeweiligen versicherung. beide mussten mir leider mitteilen, dass die rechtslage deutlich ist. wir haben den schaden. nicht ausweichen wäre im 5 stelligen bereich(wiederbeschaffungswert laut schwacke) gewesen, dann seie unser auto nämlich platt. nach links ausweichen das selbe da gegenverkehr. beide versicherungen wissen allerdings, dass H immer gerne ablehnt und schon der ein oder andere mit der rechtschutzversicherung gegen H vorgehen musste um seinen schaden einzuklagen.

da ich keine lust hab, das ganze nun noch ewig laufen zu haben hab ich dann den weg gewählt, direkt zum anwalt, der schict denen nach akteneinsicht dann die bilder, das guachten und das vermessungsprotokoll so wie unfallbogen und nen netten brief dabei mit bitte um kostenübernahme. leider haben wir deppen erst seit heute ne rechtschutzversicherung. da ich mich nun nach rücksprache mit 2 werkstätten, 1 gutachter, 1 anwalt und 2 anderen versicherungen im recht sehe machen wir uns mal erst noch keine sorgen um anwaltskosten. beim gutachter hab ich auch unterschrieben, dass ich die rechnung für das gutachten was nun nochmal erstellt werden musste (das andere war nur eine kostenvoranschlag der H nun nicht mehr reicht) an die H abtrete.

echt zum kot......

ehe ich mir demnächst ins auto fahren lasse frage ich den anderen erst bei welcher versicherung er ist. mein anderer gegner damals war die Provinzial, scheck kam nach 2 wochen. meine alte versicherung hat damals nach 2 wochen bezahlt, denn ich bin einem reingefahren, der jahre später ein bekannter wurde.

aber ich muss sagen, bei unserem letzten unfall den männe verursacht hat bin ich 1 woche schön mit leihwagen durch die gegend gefahren udn unser schaden wurde über vollkasko repariert. ich habe das auto aus der werkstatt geholt, da hatte der andere ncoh stress mit unserer versicherung.unsere scheint also auch nicht besser zu sein. der geschädigte hat uns damals einige male angerufen, wir sollten mit unserer versicherung klären dass sie endlich zahlen. da war schon der erste staub auf unserer neulackierten stoßstange.......
wir haben das dann allerdings unserer versicherung weiter geleitet, dass der geschädigte also ziemlich sauer ist usw udn unsere hat dann gezahlt. nun sind die leute die den unfall samstag verursacht haben etwas anders gestrickt. sie behauptet ja nun, männe sei mit 100 gefahren usw. nun wird es wohl so sein, dass er nicht mit dem auto versichert war udn sie dann zahlen müssen. aber das ist auch mal nur eine annahme von uns. denn wieso sollten die ihre versicherung so gegen uns aufhetzten? weil man von 30% eine stufe höher steigt?
ich dachte wenn er nicht versichert seie, zahlt H nicht.aber H mus trotzdem zahlen, holt sich das geld aber bei denen wieder habe ich mir erklären lassen.

echt nervig das ganze theater wegen knapp 1200 euro die nun ja durch gutachten und anwalt weiter steigen. H macht es sich selber nur teurer wie es eigentlich war.
jmlsi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.10.2009, 04:29   #6 (permalink)
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Ausweichen auf den Bordstein - hm, wenn da nun ein Fußgänger gestanden hätte? In der Schrecksekunde auf die Schnelle wohl auch kaum übersehbare Situation.
DanScisk ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.10.2009, 09:41   #7 (permalink)
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Zitat:
Zitat von jmlsi Beitrag anzeigen
sie behauptet ja nun, männe sei mit 100 gefahren usw. nun wird es wohl so sein, dass er nicht mit dem auto versichert war udn sie dann zahlen müssen.
Das ist immer das große Problem. Wenn sich der Gegner im Recht fühlt und so auch ggü. seiner Versicherung argumentiert, dann wollen die verständlicherweise nicht alles übernehmen. Aber die Beweise sprechen eindeutig für euch, der Anwalt wird es richten und bin mir sicher, dass alles gut ausgeht. Die Sache mit "man kriegt immer eine Teilschuld" kenne ich nur bei Autounfällen mit schwächeren Verkehrsteilnehmern (Fußgänger, Radfahrer usw.), davon also bitte nicht wuschig machen lassen.
Geizy ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.10.2009, 10:26   #8 (permalink)
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...Da bei einer mitwirkenden Sach- oder Betriebsgefahr kein Anlass besteht, diese nur bei einer Fremdschädigung, nicht dagegen auch bei einer Selbstschädigung zu berücksichtigen, hat sie in die Haftungsabwägung einzufließen, auch wenn den Verletzten sonst kein Verschulden trifft ...

Unberath in Beck'scher Online-Kommentar
didaz ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.10.2009, 16:58   #9 (permalink)
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Zitat:
nun wird es wohl so sein, dass er nicht mit dem auto versichert war udn sie dann zahlen müssen. aber das ist auch mal nur eine annahme von uns. denn wieso sollten die ihre versicherung so gegen uns aufhetzten? weil man von 30% eine stufe höher steigt?
ich dachte wenn er nicht versichert seie, zahlt H nicht.aber H mus trotzdem zahlen, holt sich das geld aber bei denen wieder habe ich mir erklären lassen.
Wie meinst Du das? Grundsätzlich muss ein zulassungspflichtiges Kfz immer haftpflichtversichert sein (Pflichtversicherungsgesetz). Kündigt die Versicherung, weil z.B. Beiträge nicht bezahlt wurden, geht eine Mitteilung an die Zulassungsstelle, die letztendlich, wenn keine Neuversicherung nachgewiesen wird, die Zwangsentstempelung des Fahrzeuges veranlasst. Wenn das Fahrzeug in der versicherungslosen Zeit dennoch auf öffentlichem Verkehrsgrund bewegt wird, gilt für die alte Versicherung eine Nachhaftungsphase von einem Monat. Ein solches Verhalten stellt übrigens auch eine Straftat (Vergehen nach dem Pflichtversicherungsgesetz) für Fahrer und Halter dar.
Josch ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.10.2009, 19:05   #10 (permalink)
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hi!

nein, so meine ich das nicht.
es gibt dch versicherungen wo z.b. nur ich fahren darf, alle über 25, nur ehepartner und kinder,.....
man spart hat den ein oder anderen euro, wenn man nur gewisse gruppen einschließt für die versicherungsschutz besteht oder eben gruppen ausschließt (Männer unter 25 z.b.)
aber ich hab mir dann von einer anderen versicherung erklären lassen, dass dann trotzdem erstmal H zahlen muss, sich das geld aber beim halter wieder holt.
jmlsi ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 24.10.2009, 19:05   #1 (permalink)
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