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Allgemeine Rechtsfragen Im Rechtsforum liegt der Kern und Schwerpunkt in der allgemeinen Information über typische Rechtsfragen oder -probleme, weshalb bei konkreten Auskünften und Ratschlägen nicht der Einzelfall und seine Lösung im Vordergrund stehen soll.

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Alt 14.09.2009, 16:23   #1 (permalink)
Uralter Gemeindehase
 
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Hallo,
unsere Heizung mit Wärmepumpe ging am 20.12.2008 in Betrieb. Die entsprechenden Bescheinigungen habe ich aber auf Gund von Urlaub (leider nicht der eigene, sondern der der Firmen) erst Ende Januar 2009 erhalten.

Den Antrag bei der Bafa ist zeitnah erfolgt, wurde aber bis heute noch nicht bearbeitet (ich sag nur "Abwrackprämie"). Jetzt wurde es mir zu bund und ich habe telefonisch nachgefragt. Die Auskunft:
Meine Antrag ist auf einem 2008er Formular und nicht auf einem 2009er. (Also das 2009er war selbst im Februar noch nicht online...). Außerdem bekomme ich nur die Förderung nach den 2009er Regeln. Dies bedeutet neben viel mehr Verwaltung auch eine deutlich niedriegere Förderung.

Meine Frage:
Gilt für die Förderung das Datum der Inbetriebnahme der Heizung / Wärmepumpe oder das der Antragsstellung? Dann hätte ich im Dezember einen leeren Antrag stellen müssen, mit "Inhalt folgt"???

Vielen Dank!
777thomas
777thomas ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 14.09.2009, 16:23   #1 (permalink)
Mister Ad
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Alt 14.09.2009, 18:11   #2 (permalink)
Uralter Gemeinde-Igel
 
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Ich würde die Firma bitten eine korrekte Rechnung (also datiert auf 2008) auszustellen und mit dieser dann den Antrag neu einreichen.
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Alt 14.09.2009, 18:23   #3 (permalink)
Uralter Gemeindehase
 
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Die Lösung funktioniert nicht. Die telefonische Auskunft der Bafa war, dass das Datum der Antragstellung entscheiden sei. Nur habe ich hier meine Zweifel.

Die Verwaltung dort ist, um es milde auszudrücken, komplett überfordert. Die Behörde ist personell nun mal nicht auf die Abwrackprämie vorbereitet gewesen. Nur sehe ich nicht ein, warum ich darunter leiden soll.
777thomas ist offline   Mit Zitat antworten
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