Eine Freundin und ich haben gerade etwas festgestellt sind aber noch nicht sicher ob wir das rechtlich richtig sehen. wäre toll wenn jemand sich da genau auskennt. oder es hilft einer anderen mutti
situation nach geburt kind 1 wird Elternzeit (EZ) bis zum 2. LJ beantragt (soweit normal). Dann kündigt sich im (hier) im 20. Lebensmonat ein Geschwisterchen an. Ergebnis man müßte 6 Wochen arbeiten bis man wieder im Mutterschutz ist. Macht (fast) keine.
Mutter A sagt ich verlängere deshalb die EZ von Kind 1 bis 3.LJ. Ergebnis kein Geld (während Mutterschutz) vom AG nur von der Krankenkasse.
Mutter B sagt ich verlängere die EZ bis zu dem Tag vor Beginn meines Mutterschutzes (also 6 wochen vor Sichtag +1). Eigentlich weil sie die restliche EZ übertragen sehen wollte (nach 3. LJ).
Und auf einmal Suprise. Mutter B bekommt Geld von AG weil sie während des Mutterschutzes so ne art aktives Arbeitsverhältnis hat.
Natürlich hat das mit dem Geld vorher keiner weder Mutter A noch Mutter B so erzählt.
Wurde von den jeweiligen AG, bezüglich des Bezahlens, richtig gehandelt?
Könnte Mutter A ihre EZ rückwirkend ändern lassen? Wenn ja wie lange?