Startseite Der Preisvergleich Die Gemeinde   Das Magazin
 
Zurück   Das unabhängige Verbraucherforum der Geizkragen-Gemeinde, gegründet 1998 > Das Forum für Diverses > Allgemeine Rechtsfragen

Allgemeine Rechtsfragen Im Rechtsforum liegt der Kern und Schwerpunkt in der allgemeinen Information über typische Rechtsfragen oder -probleme, weshalb bei konkreten Auskünften und Ratschlägen nicht der Einzelfall und seine Lösung im Vordergrund stehen soll.

Antwort
 
 
Themen-Optionen
Alt 28.05.2005, 12:11   #1 (permalink)
Gemeinde-Häschen
 
Registriert seit: 28.05.2005
Beiträge: 3
Abgegebene Danke: 0
Erhielt 0 Danke für 0 Beiträge

hallo zusammem,
meine frage bezieht sich auf das kindesunterhalt, ich habe heute ein schnönen brief vom jugendamt bekommen wo drin steht das ich für meine tochter unterhalt zahlen muß was ja auch ok ist und wenn ich es könnte auch mache aber jetzt meine frage. da ich arbeitslos bin auf grund von krankheiten wie, bandscheibenvorfall, atrose in beiden knien und herzanfall, kann und darf ich nicht mehr jede arbeit ausüben, nur meine frage, muß ich dennoch jede arbeit annehmen weil dann das arbitsamt kommt und sagt "ne so geht das nicht" oder nicht. ich habe auch ein prvitaes insolvens verfahren am laufen was jetzt eröffnet wurde. also wer kann mir helfen und mal eine seite oder rat geben wie ich mich jetzt dem jungendamt und dem arbeitsamt gegenüber verhalten soll.
mit besten dank
a.heimbach
andreas6371 ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 28.05.2005, 12:11   #1 (permalink)
Mister Ad
Master of Verbraucherinformationen
 
Registriert seit: 08/2007
Ort: in diesem Kino
 

Alt 29.05.2005, 11:18   #2 (permalink)
Gemeindehase
 
Registriert seit: 20.04.2005
Beiträge: 69
Abgegebene Danke: 0
Erhielt 0 Danke für 0 Beiträge

2. Fragen noch dazu:

Ist dein Konto gepfändet?

Wie hoch ist dein Arbeitslosengeld?
Cluster ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.05.2005, 11:56   #3 (permalink)
Gemeinde-Häschen
 
Registriert seit: 28.05.2005
Beiträge: 3
Abgegebene Danke: 0
Erhielt 0 Danke für 0 Beiträge

nein ist es nicht da ich ein gutenhaben konto habe und kein girokonto

und mein einkommen beträg 408 euro hartz IV und gut 250 euro durch neben verdienst als taxirfahrer also 658 euro wovon ich ich alles bezahlen muß. ( z.b. miete strom insolvensverwalter )
andreas6371 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.05.2005, 12:20   #4 (permalink)
Gemeindehase
 
Registriert seit: 20.04.2005
Beiträge: 69
Abgegebene Danke: 0
Erhielt 0 Danke für 0 Beiträge

Auch ein Guthabenkonto kann natürlich gepfändet werden. Mit deinem Einkommen liegst du aber unter der Pfändungsgrenze. Einen entsprechenden Antrag wird wohl der Insolvenzverwalter beim zuständigen Gericht abgegeben haben.

Zum Thema Unterhalt:

Der monatliche Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen beträgt gegenüber minderjährigen Kindern und gleichgestellten volljährigen Schülern (= 18. - 21. Geburtstag, wenn noch in der allgemeinen Schulbildung und im Elternhaus lebend)

1. wenn der Unterhaltspflichtige erwerbstätig ist: 775 EUR (Ost) 840 EUR (West)
2. wenn der Unterhaltspflichtige nicht erwerbstätig ist: 675 EUR (Ost) 730 EUR (West)

Mit anderen Worten: Du hast kein Geld, also kannst du auch keins bezahlen. Irgendwo von mußt du ja noch leben können, oder?

Dem Jugendamt einfach dein jetziges Einkommen nachweisen und sie werden dich erstmal in Ruhe lassen.
Cluster ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.05.2005, 12:35   #5 (permalink)
Gemeinde-Häschen
 
Registriert seit: 28.05.2005
Beiträge: 3
Abgegebene Danke: 0
Erhielt 0 Danke für 0 Beiträge

danke für die schnele antwort.

gruß andreas
andreas6371 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.06.2005, 12:01   #6 (permalink)
Uralter Gemeindehase
 
Registriert seit: 30.01.2003
Beiträge: 358
Abgegebene Danke: 19
Erhielt 23 Danke für 12 Beiträge

Es gibt Neuigkeiten vom Bundesverfassungsgericht!
http://www.n-tv.de/540829.html

Zitat:
Unterhalt für Eltern
Rechte von Kindern gestärkt

Erwachsene Kinder haben auch dann ein Recht auf den Aufbau einer uneingeschränkten eigenen Altersvorsorge, wenn sie zum Unterhalt ihrer pflegebedürftigen Eltern verpflichtet sind. Ihre finanzielle Belastung müsse sich schon per Gesetz in Grenzen halten, hieß es in einem am Dienstag verkündeten Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe.

Erwachsene Kinder müssten daher nicht ein für die Altersvorsorge gedachtes Haus verpfänden, um Elternunterhalt zahlen zu können. Der Erste Senat gab damit einer Rentnerin recht, die das Pflegeheim für ihre mittlerweile verstorbene Mutter zahlen sollte, obwohl sie selbst kaum Geld hatte. Daher sollte sie auf Vorschlag des Bochumer Sozialamts ein Hausgrundstück belasten, mit dem sie ihren Lebensabend finanziell absichern wollte. (Az.: 1 BvR 1508/96)

Das Problem des so genannten Elternunterhalts stellt sich immer dann, wenn die Kosten eines Pflegeheimes nicht mehr von der Rente oder dem Vermögen der Pflegebedürftigen abgedeckt werden können. Immer mehr Sozialämter berufen sich in Zeiten leerer Kassen dann auf die gesetzliche Verpflichtung der Kinder zum Unterhalt ihrer Eltern.
777thomas ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.06.2005, 22:16   #7 (permalink)
Gemeinde-Häschen
 
Registriert seit: 27.06.2005
Beiträge: 1
Abgegebene Danke: 0
Erhielt 0 Danke für 0 Beiträge

Hallo liebe Gemeinde,

nun hab ich auch mal ne Frage was allgemein den Unterhalt angeht.
Also,ich hab ein kind,toll,seit 1,5 Jahren.War mit meiner damaligen Kindesmutter nicht verheiratet.
Jetzt,bin ich verheiratet,mit jemand anderen.
Muss ich nun auch Unterhalt für die Kindesmutter und meinem Kind zahlen.
Eigendlich ja nicht,meine ich,sie meint ja.

Vielen Dank für die Antworten

M.H
turbodyne2001 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.06.2005, 00:11   #8 (permalink)
Uralter Gemeindehase
 
Registriert seit: 20.12.2004
Beiträge: 281
Abgegebene Danke: 0
Erhielt 0 Danke für 0 Beiträge

Hallo M.H,

ich kenne einen ähnlichen Fall. Allerdings war der Mann damals schon verheiratet und hat mit einer anderen Frau ein uneheliches Kind gezeugt.
Er musste für die Kindsmutter 3 Jahre lang den Unterhalt bezahlen und für das Kind bezahlt er natürlich immer noch.
Uneheliche Kinder sind den ehelichen Kindern ja gleichgestellt. D.h. du wirst auf alle Fälle für deine Tochter den Mindestunterhalt bezahlen müssen - ob du nun jetzt mit einer anderen Frau als der Kindsmutter verheiratet bist oder nicht.
Soweit ich weiß, musst du im Rahmen deiner Möglichkeiten auch noch für die Kindsmutter aufkommen, wenn diese nicht berufstätig ist bzw. wegen der Kindeserziehung sein kann. Es kommt natürlich darauf an, wieviel Du verdienst. Und auch darauf, wieviel Deine jetzige Frau verdient.
Bei o.g. Fall war der Mann verheiratet und hatte einen ehelichen Sohn + 1 Sohn, den die Frau mit in die Ehe gebracht hat. Zusätzlich hatte er mit einer anderen das uneheliche Kind.

Grüße,
schneewitchen
schneewitchen12 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.06.2005, 16:44   #9 (permalink)
Gemeinde-Häschen
 
Registriert seit: 27.06.2005
Beiträge: 6
Abgegebene Danke: 0
Erhielt 0 Danke für 0 Beiträge

Danke !

Naja,für die Kindsmutter Unterhalt zahlen,obwohl wir nie zusammen gelebt haben ?
Will mir nicht in den kopf.

Gruß
turbodyne2000 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.06.2005, 19:46   #10 (permalink)
Uralter Gemeindehase
 
Registriert seit: 27.01.2001
Beiträge: 698
Abgegebene Danke: 166
Erhielt 241 Danke für 58 Beiträge

Beitrag von turbodyne2000 vom 28. Jun 2005, 16:44
Zitat:
Danke !

Naja,für die Kindsmutter Unterhalt zahlen,obwohl wir nie zusammen gelebt haben ?
Will mir nicht in den kopf.

Gruß
Du mußt Unterhalt für die Kindesmutter zahlen, weil Du an der Tatsache, daß sie sich um das Kind kümmern muß und nicht arbeiten kann, auch ein klitzekleines Bißchen beteiligt warst. § 1615l II 2 BGB will in den ersten drei Jahren die Existenzgrundlage für Mutter und Kind sicherstellen.

Gruß,
Thobine
Thobine ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 28.06.2005, 19:46   #1 (permalink)
Mister Ad
Master of Verbraucherinformationen
 
Registriert seit: 08/2007
Ort: in diesem Kino
 

Antwort
Zurück   Das unabhängige Verbraucherforum der Geizkragen-Gemeinde, gegründet 1998 > Das Forum für Diverses > Allgemeine Rechtsfragen
 

Themen-Optionen



Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Kindesunterhalt ab 18 Jahre kleine-hexe Allgemeine Rechtsfragen 1 23.07.2009 20:49
kindesunterhalt von selbstständigen elternteil tau-tropfen Allgemeine Rechtsfragen 7 24.02.2006 17:47
kindesunterhalt Julie67 Allgemeine Rechtsfragen 10 16.02.2006 20:03
Kindesunterhalt Julie67 Feedback zur Gemeinde-Homepage 1 15.02.2006 13:19
kindesunterhalt Nobby Allgemeine Rechtsfragen 4 31.10.2005 00:08
Kindesunterhalt Ralli Allgemeine Rechtsfragen 2 16.07.2005 11:59
Unterhaltszahlung, was ist vom kindesunterhalt alles zu zahlen Kito Allgemeine Rechtsfragen 7 13.07.2005 17:00
Kindesunterhalt ????????????????????? DasGrauen Allgemeine Rechtsfragen 16 14.05.2005 10:56
Kindesunterhalt - Minderung bei neuer Ehe und NAchwuchs möglich? sato75 Allgemeine Rechtsfragen 4 06.01.2005 21:04
Ende des Kindesunterhalt oddo Der Platz für diverse Themen und Fragen 1 30.12.2004 11:52
Kindesunterhalt oddo Allgemeine Rechtsfragen 0 30.12.2004 11:43
Kindesunterhalt Silberbolzen Allgemeine Rechtsfragen 1 01.12.2003 16:27

  Besucher kamen über folgende Suchanfragen bei Google auf diese Seite
kindesunterhalt bandscheibenvorfall, bandscheibenvorfall kindesunterhalt, kindesunterhalt trotz bandscheibenvorfall, kinderunterhalt verpfändung, unterhaltsforderungen haus verpfänden?, wird kindesunterhalt mit verpfändet, jugendamt will haus verpfänden, seit 2005 eltern nicht mehr unterhaltspflichtig bei erwachsenen kindern hartz 4, unterhaltspflicht unverheiratet kindsmutte, kindes unterhalt an ehefrau obwohl kind im pflegeheim ist?


 
Powered by vBulletin® Version 3.7.6 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2013, Jelsoft Enterprises Ltd.
Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.3.1