@katjuscha12 ,danke schon mal fürs antworten

. Der 4 wöchige Lehrgang nutzt mir leider nicht viel da man da immer noch eine "Hilfsarbeiterin" ist.Ich möchte ja einen ausgelernten Beruf das heißt examierte Krankenpflegehelferin und die dauert 1 Jahr oder in Teilzeit von 2 Jahren.Bei uns hier sind sehr viele offene Stellen in der Altenpflege und die nehmen eigentlich nur richtig ausgebildete .
Die AG hat mich ja auch bestätigt das ,das ein Beruf mit Zukunft ist.Ich erfülle alle Bedingungen der AG um gefördert zu werden.Die wollten doch so viel tun für Frauen die Kinder großgezogen haben nur merkt man davon nichts.
Wie du schon gesagt hast kommt es auf den Arbeitsvermittler an ,aber kann der einfach nach Lust und Laune entscheiden.Ich hoffe das da jemand was genauers weiß.
Also ich habe mich auch schon an die Haupte Stelle gewanhnt nach Nürnberg ,die haben mir nochmal per Mail geantwortet und zwar:
Zitat:
|
Mit Umschulung ist eine Weiterbildung gemeint, die den Arbeitnehmer mit abgeschlossener Berufsausbildung zu einer neuen Berufsausbildung führt. Die Förderung des Arbeitnehmers an einer solchen Weiterbildung kann nach dem SGB III nach wie vor grundsätzlich als notwendig anerkannt werden. Im Übrigen beziehe ich auf meine Ausführungen vom 20. 01. 2005.
|
am 20.1 schrieb die Hauptstelle: Das man auf dises Förderung keinen Rechtsanspruch hat.
Ich möchte halt nur wissen ob das wirklich so ist ,das Frau Müller darf und Frau Meier nicht, obwohl gleiche Vorraussetzungen da sind.
Blümchen