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Allgemeine Rechtsfragen Im Rechtsforum liegt der Kern und Schwerpunkt in der allgemeinen Information über typische Rechtsfragen oder -probleme, weshalb bei konkreten Auskünften und Ratschlägen nicht der Einzelfall und seine Lösung im Vordergrund stehen soll.

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Alt 27.01.2005, 14:06   #1 (permalink)
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Ich bin seit Dezember bei der Arbeitsagentur arbeitslos gemeldet und habe mich dort auch um eine Weiterbildung erkundigt.Mir wurde gesagt, das mir normalerweise eine Fortbildung in einem anderen Beruf von der AG mit finanziert wird.Nun sind aber hier in meinem Bundesland die Kassen leer und deshalb können sie keine genehmigen.
Sie können mich jetzt nur Hilfsarbeiterjobs anbieten wenn sie welche hätten.

Zu meiner Beruflichen Lage.Habe natürlich vor Jahren eine 3 jährige abgeschlossene Berufsausbildung gemacht.Dann kamen die Kinder und ich habe dann danach immer nur geringfügige Arbeitsstellen gehabt da ich ja auch für die Kinder da sein mußte.Nun sind meine Kinder groß genug damit ich mich wieder um meine Ausbildung kümmern kann.Also in meinem eigentlichen Beruf habe ich nie mehr gearbeitet und es besteht keine Nachfrage im Berufsleben danach.

Nun möchte ich mich zur Krankenpflegehelferin ausbilden lassen,die Schulen sind ziemlich weit weg und ich kann es nur in Teilzeitausbildung machen.Meine Frage ist, kann mir die AG einfach so sagen die Kasse ist leer ,geht nicht.Wenn ich in einem anderen Bundesland leben würde ,würde es wahrscheinlich gehen.Damit würde man doch dann benachteiligt werden ,nur weil man im "falschen" Bundesland lebt.Geht das so einfach

Blümchen
schotte_6261 ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 27.01.2005, 14:06   #1 (permalink)
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Alt 27.01.2005, 14:40   #2 (permalink)
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In einem Zeitungsbericht habe ich gelesen, dass es einen 4wöchigen Lehrgang zur Krankenpflegehelferin gibt, der Träger war meine ich der Malteser Hilfsdienst. So eine Möglichkeit kannst du auch mit Kindern vielleicht auf privater Basis organisieren.
Die Förderung des Arbeitsamtes liegt neuerdings im Ermessen einzelner Mitarbeiter im Arbeitsamt. Sie können freie Plätze in einer Ausbildungsstätte unbesetzt lassen. Sie begründen dies z.B. damit, dass eine Bewerberin sich prognostisch einen Kurs für einen ungünstigen *Job* ausgesucht hat oder ähnlich. Eine Bekannte von mir hatte alles organisiert für eine Umschulung und trotzdem wurde es nicht genehmigt. Anfang des Jahres ist ja eigentlich noch Geld da. Hinter vorgehaltener Hand wird gemunkelt, man wolle die Fehler der Vergangenheit nicht wieder machen. Sprich: jeden Bewerber irgendwo in einen Kurs oder Ausbildung drücken.mfg k.
katjuscha12 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.01.2005, 16:32   #3 (permalink)
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@katjuscha12 ,danke schon mal fürs antworten . Der 4 wöchige Lehrgang nutzt mir leider nicht viel da man da immer noch eine "Hilfsarbeiterin" ist.Ich möchte ja einen ausgelernten Beruf das heißt examierte Krankenpflegehelferin und die dauert 1 Jahr oder in Teilzeit von 2 Jahren.Bei uns hier sind sehr viele offene Stellen in der Altenpflege und die nehmen eigentlich nur richtig ausgebildete .
Die AG hat mich ja auch bestätigt das ,das ein Beruf mit Zukunft ist.Ich erfülle alle Bedingungen der AG um gefördert zu werden.Die wollten doch so viel tun für Frauen die Kinder großgezogen haben nur merkt man davon nichts.

Wie du schon gesagt hast kommt es auf den Arbeitsvermittler an ,aber kann der einfach nach Lust und Laune entscheiden.Ich hoffe das da jemand was genauers weiß.

Also ich habe mich auch schon an die Haupte Stelle gewanhnt nach Nürnberg ,die haben mir nochmal per Mail geantwortet und zwar:

Zitat:
Mit Umschulung ist eine Weiterbildung gemeint, die den Arbeitnehmer mit abgeschlossener Berufsausbildung zu einer neuen Berufsausbildung führt. Die Förderung des Arbeitnehmers an einer solchen Weiterbildung kann nach dem SGB III nach wie vor grundsätzlich als notwendig anerkannt werden. Im Übrigen beziehe ich auf meine Ausführungen vom 20. 01. 2005.
am 20.1 schrieb die Hauptstelle: Das man auf dises Förderung keinen Rechtsanspruch hat.

Ich möchte halt nur wissen ob das wirklich so ist ,das Frau Müller darf und Frau Meier nicht, obwohl gleiche Vorraussetzungen da sind.

Blümchen
schotte_6261 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.01.2005, 23:49   #4 (permalink)
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[color=Blue][b] Blümchen
Ja, so ist es wohl.
Melde dich doch mal woanders mit 2. Wohnsitz an und teste das dort mal. Das wäre dann ja was für die Öffentlichkeit.
Vielleicht ist der 4Wochenkurs aber der Einstieg.
Ich selbst wäre sehr hartnäckig.
Bei Ämtern wirkt das ja manchmal.
Gruß katjuscha

Werde bei uns mal nachfragen.
katjuscha12 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.01.2005, 21:30   #5 (permalink)
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@katjuscha12 ,

vielleicht sollte ich einfach mal ein Sitzstreik bei meinem netten Arbeitsvermittler machen. Ich kann auch sehr hartnäckig sein besonders wenn ich ein Ziel vor Augen habe.Ich denke schon das ich für den Beruf geboren bin ,da ich auch sehr gut mit älteren Menschen umgehen kann .Kannst mir ja mal die Daumen drücken irgendwie werde ich es schaffen.

Liebe Grüße
Blümchen
schotte_6261 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.01.2005, 23:10   #6 (permalink)
Uralter Gemeindehase
 
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hallo Blümchen

bleibe dran, nicht einschüchtern lassen.
Ich würde mir von den Gesprächen im Amt Protokolle anfertigen.Das mögen Sachbearbeiter dort auch nicht.
Bei penetranten Verhalten wollen sie sich nach einiger Zeit Ruhe verschaffen.Das wäre dann deine Chance.
Viel Erfolg katjuscha12
katjuscha12 ist offline   Mit Zitat antworten
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