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Allgemeine Rechtsfragen Im Rechtsforum liegt der Kern und Schwerpunkt in der allgemeinen Information über typische Rechtsfragen oder -probleme, weshalb bei konkreten Auskünften und Ratschlägen nicht der Einzelfall und seine Lösung im Vordergrund stehen soll.

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Alt 15.07.2012, 16:16   #1 (permalink)
Gemeinde-Häschen
 
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Liebe Gemeinde,

ich habe mich wegen folgendem Problem bei euch angemeldet und erhoffe mir Ratschläge zu meiner Situation.

Zur Vorgeschichte:
Wir (mein Mann, ich, unser Sohn und unsere Haustiere) leben seit knapp 4 Jahren in unserer Mietwohnung. Mit der Hausverwaltung hatten wir seitdem schon einige Unstimmigkeiten, mit unseren Nachbarn jedoch war immer alles in Ordnung und allen Mietern in dem Haus ist der Hausfrieden eigentlich sehr wichtig.

Nun ist ein dummes Missgeschick geschehen. Ein Freund wollte uns ein Obstgeschenk (Kirschen) überreichen. Als wir jedoch nicht zu Hause waren, stellte er den Beutel wohl auf den Traktor unseres Sohnes (neben unserer Wohnungstür geparkt). Allerdings ist er scheinbar herunter gerutscht und blieb so von uns unentdeckt.
Das unvermeidliche geschah und die Kirschen begannen zu gären und zu stinken. Wir bemerkten unangenehmen Geruch im Hausflur, konnten aber zunächst noh nichts lokalisieren (waren an dem Tag auch sehr im zeitstress).
Bereits am nächsten Tag sahen wir, dass uns wohl jemand zuvor kam und die Geruchsquelle gefunden hat. Scheinbar wurde sich sofort bei der Hausverwaltung darüber beschwert.
Unser Telefon klingelte, die Hausverwaltung dran, und wir wurden gleich erstmal ausgefragt, warum wir nicht an die Tür gehen, wenns klingelt... wir wären ja scheinbar zu Hause gewesen... (waren wir auch, aber wir sind doch nicht verpflichtet, an die Tür zu gehen, wenn es gerade ungelegen ist?!?)... und dass vor unserer Wohnungstür Müll gefunden wurde, den wir schleunigst zu beseitigen hätten...
Nebenbei wurde gleich noch erwähnt, dass an der Außenseite unserer Wohnungstür Hundehaare kleben, die wir auch entfernen müssten...
Als ich mit Putzzeug bewaffnet die Wohnungstür öffnete, klebte dort sogar auch noch ein Zettel, von Hausmeister an Mieter, dass wir den Müll wegräumen sollen.

Schließlich reinigte ich alles ordnungsgemäß (und fand erst dabei heraus, was sich abgespielt haben musste... bis dahin dahte ich ja noch, dass jemand fremdes uns den Müll davor gelegt hatte...). Danach erstellten wir noch einen Aushang für unsere Nachbarn, in dem wir die Situation aufklärten und uns nochmal für den Gestank entschuldigten.
Das alles passierte am Donnerstag, den 12.7.12

Gestern (Samstag), hatten wir plötzlich einen Brief im Kasten von der Hausverwaltung.
Darin steht:

"... sicherlich haben Sie Verständnis dafür, dass wir im Auftrag des Vermieters die an Sie vermieteten Räumlichkeiten in regelmäßigen Abständen auf etwaige bauliche Mängel untersuchen müssen.

Nur so ist es uns möglich, unserer Instandhaltungspflicht im Auftrag des Wohnungseigentümers ordnungsgemäß nachzukommen. Dies kommt letztenendes Ihnen auch als Mieter zugute.

Aus diese Grund möchten wir die an Ihnen vermietete Wohnung am Dienstag, den 17.7.12, 11.30 Uhr besichtigen.
..."

Wir waren sehr erbost über dieses Schreiben. Finden es sogar eine absolute Frechheit.
Schon bei dem Telefonat ließ die Dame durchblicken, dass sie einen sehr "asozialen Eindruck" von uns hat...
Unserer Überlegung nach dient dieses Schreiben nur als Vorwand, um unsere Wohnung zu überprüfen und herumzuschnüffeln.
Es ist nicht so, dass wir etwas zu verstecken hätten, im Gegenteil. Aber dieser Dreistigkeit wollen wir uns auch nicht ergeben.

Wir haben heute übrigens bei unseren NAchbarn herumgefragt. Niemand hat ein solches Schreiben bekommen. Schon daraus lässt sich für uns schließen, dass oben genannte "Routineeuntersuchungen" ein gelogener Vorwand ist, um in unsere Wohnung zu gelangen.
Wir haben auch mit Nachbarn gesprochen, die bereits seit 12 Jahren in ihrer Wohnung leben.
NIE gab es eine solche Untersuchung.


Meine Frage an euch ist, was ihr davon haltet.
Ist es rechtens, was die Hausverwaltung da vor hat?
Müssen wir sie in unsere Wohnung lassen?
Und wie am besten vorgehen? Schriftlich widersprechen?


Ich danke für jede Hilfe.

Liebe Grüße,
Anyanka
Anyanka ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 15.07.2012, 16:16   #1 (permalink)
Mister Ad
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Alt 15.07.2012, 16:41   #2 (permalink)
parl. Gemeinde-Sekretär(in)
 
Benutzerbild von Toffy
 
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Hier ist ansich alles gut erklärt...

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Toffy ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.02.2013, 15:08   #3 (permalink)
Gemeinde-Häschen
 
Benutzerbild von MiBa2708
 
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Ja, unter bestimmten Umständen muss man dem Vermieter oder der Hausverwaltung Zutritt gewähren, wenn sie sich rechtzeitig schriftlich anmelden.
MiBa2708 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.02.2013, 19:45   #4 (permalink)
Alter Gemeindehase
 
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Zitat:
Zitat von MiBa2708 Beitrag anzeigen
Ja, unter bestimmten Umständen muss man dem Vermieter oder der Hausverwaltung Zutritt gewähren, wenn sie sich rechtzeitig schriftlich anmelden.
Der Beitrag ist von Juli 2012
elli1983 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.02.2013, 13:50   #5 (permalink)
Gemeinde-Häschen
 
Benutzerbild von MiBa2708
 
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Sorry, da hab ich nicht aufgepasst
MiBa2708 ist offline   Mit Zitat antworten
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hausverwaltung, mietrecht, wohnung


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