Zitat:
Zitat von KathiG
genauso ist es.Als meine Schwiegermutter krank wurde und das Renetnanliegen noch in der Schwebe hing,hatte sie damals auch Sozialhilfe bekommen.
Mein Mann und seine Brüder wurde auch angeschrieben ,vom Sozialamt und mußten auch eine Verdienstbescheinigung etc. ausfüllen lassen.
Nur ich als Schwiegertochter ,bin natürlich nicht rangezogen worden.Das gilt nur für die eigenen Eltern bzw. Kinder.
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falsch auch dein einkommen wird miz dazu gerechnet, hat dein mann z.b. genauso viel verdienst wie er haben darf iohne das man ihm was nehmen darf aber du extra noch 500 euro einkommen dann dürfen sie deine mann auch was nehmen denn du hast ja auch geld was du für den lebensunterhalt verwenden tust. usw. gibt verschiedene urteile und rechtsprechungen, aber nie drauf ausruhen, ich bin ja nur die schwiegertochter mir kann man nix nehmen sicher kann man^^
das slebe wie wenn eine mutter einen sohn hat, der 25 ist, arbeitslos ist , keine lehre hat, eigene wohnung hat,m die mutter kein einkommen hat, aber die mutter verurteilt wird 300 euro unterhalt pto monat zu zahlen, weil sie ja auch vom geld des ehemannes lebt und haushaltsgeld bekommt, davon kann sie geld abzweigen usw. gibts auch urteile
dieses geld verdient ja auch der stiefvater und hat rein rechnerisch nichts mit dem kind zu tun.und muss trotzdem zahlen