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Allgemeine Rechtsfragen Im Rechtsforum liegt der Kern und Schwerpunkt in der allgemeinen Information über typische Rechtsfragen oder -probleme, weshalb bei konkreten Auskünften und Ratschlägen nicht der Einzelfall und seine Lösung im Vordergrund stehen soll.

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Alt 20.07.2012, 06:39   #11 (permalink)
Gemeinde-Häschen
 
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Zitat:
Zitat von Watergirl1980 Beitrag anzeigen
So, das ging aber schnell, die Auskunftsanfrage ist heute vormittag schon per Post bei meiner Nachbarin angekommen.
Hab in der Mittagspause mal einen Blick drauf werfen sollen.

Ein Anruf später bei dem Sachbearbeiter, sind wir jetzt etwas schlauer:

Die Berechnung ist äußerst individuell und hängt von diversen Faktoren ab: Miete oder Eigentum, Alter, Verwandschaftsgrad, bestehen noch Kreditraten, ....
Aber grob gesagt liegt die Grenze wohl bei ca. 1100 EUR monatlichen Einkommen und einem Vermögen von max. 15000 EUR.
Insofern, wird eine Zuzahlung, sofern überhaupt, dann eher gering und in einem tragbaren Rahmen ausfallen.
Der größte Aufwand dürfte jetzt sein, alle Angaben entsprechend zu belegen.

Vielen Dank an alle, die mir mit ihren Posts schon ein Stückchen weiterhelfen konnten.

die können garnix nehmen, nicht mal wenn sie ein eigenes haus hat und 50.000 euro auf der hohen kannte hat, ist das selbe wie wenn ein eltern ins altersheim kommen , dann bekommen kinder vom staat auch nen brief wo sie alles angeben müssen, da darf man sogar eigenes haus und teilweise 200.000 euro auf der seite haben.

so is tes hier auch, das geld was die dame hat ist für ihr alter gedacht somit geschütztes vermögen, pro lebensjahr 750 euro kannste davon ausgehen wie in etwa bei hartz4, die dame hätte rechnerisch eventuell sogar anspruch auf wohngeld etc. also sie darf eigenkapital haben und das nicht zu wenig.
schnaxi ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 20.07.2012, 06:39   #1 (permalink)
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Alt 20.07.2012, 06:43   #12 (permalink)
Gemeinde-Häschen
 
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Zitat:
Zitat von KathiG Beitrag anzeigen
genauso ist es.Als meine Schwiegermutter krank wurde und das Renetnanliegen noch in der Schwebe hing,hatte sie damals auch Sozialhilfe bekommen.

Mein Mann und seine Brüder wurde auch angeschrieben ,vom Sozialamt und mußten auch eine Verdienstbescheinigung etc. ausfüllen lassen.

Nur ich als Schwiegertochter ,bin natürlich nicht rangezogen worden.Das gilt nur für die eigenen Eltern bzw. Kinder.


falsch auch dein einkommen wird miz dazu gerechnet, hat dein mann z.b. genauso viel verdienst wie er haben darf iohne das man ihm was nehmen darf aber du extra noch 500 euro einkommen dann dürfen sie deine mann auch was nehmen denn du hast ja auch geld was du für den lebensunterhalt verwenden tust. usw. gibt verschiedene urteile und rechtsprechungen, aber nie drauf ausruhen, ich bin ja nur die schwiegertochter mir kann man nix nehmen sicher kann man^^


das slebe wie wenn eine mutter einen sohn hat, der 25 ist, arbeitslos ist , keine lehre hat, eigene wohnung hat,m die mutter kein einkommen hat, aber die mutter verurteilt wird 300 euro unterhalt pto monat zu zahlen, weil sie ja auch vom geld des ehemannes lebt und haushaltsgeld bekommt, davon kann sie geld abzweigen usw. gibts auch urteile

dieses geld verdient ja auch der stiefvater und hat rein rechnerisch nichts mit dem kind zu tun.und muss trotzdem zahlen
schnaxi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.07.2012, 19:07   #13 (permalink)
Uralter Gemeindehase
 
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@schnaxi:

Ich weiß nicht, wie du auf die genannten Summen kommst?

Habe selber in Erinnerung, dass man als Antragsteller ca 200 EUR Haushaltsrücklage und 200 EUR Altersorsorgerücklage
pro Lebensjahr haben darf.

750 EUR erscheint mir da etwas sehr hoch gegriffen.

Sicherlich gibt es da aber auch bei den einzelnen Sozialämtern sowas wie einen Ermessensspielraum.

Die Nachbarin hat inzwischen Antwort erhalten; sie muss knapp 15 EUR pro Monat beitragen.

Geändert von Watergirl1980 (20.07.2012 um 19:11 Uhr).
Watergirl1980 ist offline   Mit Zitat antworten
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