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Allgemeine Rechtsfragen Im Rechtsforum liegt der Kern und Schwerpunkt in der allgemeinen Information über typische Rechtsfragen oder -probleme, weshalb bei konkreten Auskünften und Ratschlägen nicht der Einzelfall und seine Lösung im Vordergrund stehen soll.

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Alt 11.06.2012, 14:25   #1 (permalink)
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Wenn A das Auto per Rate abzahlt und ich im Fahrzeugbrief und Schein stehe und das Auto regelmäßig nutze und alles sonstige Kosten (Steuern, Versicherung) zahle, die auch auf meinen Namen laufen, welche Rechte habe ich an diesem Auto?
Wer besitzt das Auto eigentlich?
Kann A mir den Wagen wegnehmen?
Kann A den Wagen verkaufen (auslösen), ohne dass ich 1. Mitspracherecht habe und 2. vom Erlös was sehe?

Lieben Gruß
Stern
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Ungelesen 11.06.2012, 14:25   #1 (permalink)
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Alt 11.06.2012, 14:55   #2 (permalink)
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Kommt darauf an welche Absprachen gemacht wurden.

Als Laie stellt sich mir das so dar:

1. Das Auto gehört dir da du im Fahrzeugschein bzw. Brief stehst.
2. Nicht so ohne weiteres.
3. Nein.

Jetzt stellt sich die Frage natürlich warum A das Auto bezahlt aber nicht im Fahrzeugschein steht. Außerdem stellt sich die Frage auf wen der Kredit läuft. Zahlt A die Raten für dich? Oder läuft der Kredit auf A. Im Zweifel habt ihr da ja irgendeine Absprache gemacht. D.h. es besteht irgendeine Art mündlicher Vertrag. Schriftlich scheint es ja nichts zu geben. Je nachdem könnte A einen Anspruch darauf haben das bisher gezahlte Geld von dir zurückzuverlangen wenn du dich weigerst das Auto zu verkaufen.
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Alt 11.06.2012, 15:43   #3 (permalink)
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laut Gesetzgeber gehört demjenigen das Auto der im Fahrzeugbrief steht...das heisst ohne deine Zustimmung handelt er rechtswidrig wenn er das Auto verkauft und jeder Verkauf kann rückgängig gemacht werden da nur du das Recht auf Verkauf besitzt...
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Alt 11.06.2012, 15:59   #4 (permalink)
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Zitat:
Zitat von adele Beitrag anzeigen
laut Gesetzgeber gehört demjenigen das Auto der im Fahrzeugbrief steht...das heisst ohne deine Zustimmung handelt er rechtswidrig wenn er das Auto verkauft und jeder Verkauf kann rückgängig gemacht werden da nur du das Recht auf Verkauf besitzt...
Verkaufen kann er das Auto sowieso nicht, wenn er nicht an Schein und Brief rankommt, ohne Schein und Brief kann man es nämlich nicht abmelden/ummelden/neu anmelden...
Außerdem stimmt das mit dem Rückgängig machen nicht, wenn der Käufer in gutem Glauben gehandelt hat, da es sich hier nicht um Diebstahl handelt, da stern wahrscheinlich nur Besitzer und nicht/noch nicht Eigentümer an dem Wagen ist.
Und die erste Aussage ist auch falsch, wenn ich ein abgemeldetes Auto verkaufe und der neue Besitzer meldet das nicht direkt wieder an, bleibe ich im Fahrzeugbrief stehen, trotzdem bin ich nicht mehr Eigentümer, außerdem siehe unten, Eigentumsvorbehalt und Kreditsicherung.

@stern Du bist Besitzer, da sich das Auto in deinem Besitz befindet, Eigenümer ist vermutlich noch die Bank oder der Verkäufer, je nachdem, wie das Auto gekauft wurde. Wurde der Wagen auf Raten gekauft, soll heißen unter Eigentumsvorbehalt, bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der Verkäufer Eigentümer, also darf A den Wagen so oder so nicht verkaufen. Oder wurde der Wagen auf Kredit gekauft, dann dient er zur Sicherung des Kredits bei der Bank, gehört also auch der Bank, bis der Kredit vollständig abbezahlt wurde. Wegnehmen kann A dir den Wagen nicht, da er an sich keine Rechte an dem Auto hat. Was er jedoch machen kann, ist, die Raten nicht mehr weiter zu bezahlen. Dann kann der Verkäufer kommen und den Wagen wieder einziehen (Eigentumsvorbehalt) oder die Bank, die den Kredit für den Wagen gewährt hat, zieht ihn ein (Kreditkauf).

Geändert von Alien011 (11.06.2012 um 16:12 Uhr).
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Alt 11.06.2012, 22:18   #5 (permalink)
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Wenn A den Fahrzeugbrief besitzt, kann er das Auto allerdings z.B. auf seinen Namen ummelden.

Wenn Du nur die laufenden Kosten trägst und dafür das Auto nutzen darfst, erwirbst Du damit eigentlich noch keine Rechte am Eigentum des Autos, auch wenn Du im Fahrzeugbrief stehst.

Die Frage ist dabei natürlich immer noch, welche Absprachen untereinander gemacht wurden.

Geändert von Alleswirdgut (11.06.2012 um 22:20 Uhr).
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Alt 12.06.2012, 00:17   #6 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Alleswirdgut Beitrag anzeigen
Wenn A den Fahrzeugbrief besitzt, kann er das Auto allerdings z.B. auf seinen Namen ummelden.

Wenn Du nur die laufenden Kosten trägst und dafür das Auto nutzen darfst, erwirbst Du damit eigentlich noch keine Rechte am Eigentum des Autos, auch wenn Du im Fahrzeugbrief stehst.

Die Frage ist dabei natürlich immer noch, welche Absprachen untereinander gemacht wurden.
Ich finde eher, dass die Frage ist, auf wen der Kaufvertrag läuft. Dass A die Raten abbezahlt, heißt ja nicht, dass er auch im Kaufvertrag als Käufer steht.
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Alt 12.06.2012, 13:49   #7 (permalink)
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Wenn A eine bank ist, wird sie als Sicherheit den Fahrzeugschein bis zur Endgültigen Abbezahlung einbehalten.
Sollte man mit den raten in Verzug kommen, kann A den Wagen einziehen und weiter veräussern.
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Alt 12.06.2012, 15:41   #8 (permalink)
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Ich selber habe leider keinerlei Unterlagen über den Kauf ... soweit ich mich erinnere, habe ich den wagen gekauft, A hat für die Ratenzahlung unterschrieben, ich stehe im Fahrzeugschein und Brief. Auch die Steuern und die Versicherung läuft über mich.

Kann ich verpflichtet werden, die Raten zu übernehmen, bzw. die Hälfte mitzubezahlen?
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Alt 12.06.2012, 16:18   #9 (permalink)
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Wenn Du als Käuferin im Kaufvertrag stehst, wirst Du zunächst einmal auch als Eigentümerin des Autos anzusehen sein. Dass Du im Fahrzeugbrief stehst, bedeutet lediglich, dass Du die Halterin des Fahrzeuges bist (mit allen Pflichten, z.B. Versicherungspflicht, KFZ-Steuer...).

Zitat:
...Halter ist demnach, wer das Kfz für eigene Rechnung gebraucht, nämlich die Kosten bestreitet und die Verwendungsnutzung zieht, somit auch bestimmen darf, wer mit dem Fahrzeug fährt. Das Eigentum am Fahrzeug ist hierbei nicht entscheidend. So ist auch der Niessbraucher Halter, wenn er das Fahrzeug für eigene Rechnung gebraucht und umfassende Verfügungsgewalt besitzt.

Der Verordnungsgeber hat diesem Umstand (Halter ungleich Eigentümer) auch dadurch Rechnung getragen, dass er in § 25 Abs. 4 Satz 1 StVZO formuliert, dass die mit den Fahrzeugbriefen befassten Behörden bei der Entgegennahme von Anträgen und der Aushändigung der Briefe nicht über auftretende privatrechtliche Ansprüche zu entscheiden haben....

...Der Fahrzeugbrief ist darüber hinaus eine verwaltungsrechtliche Urkunde ohne öffentlichen Glauben. Mit dem Eigentum am Kfz wird der Erwerber auch zum Eigentümer des Briefes - aber nicht umgekehrt!

Der Brief hat keine rechtsbegründende Bedeutung, er ist Beweisurkunde und verbrieft nicht das Eigentum am Kfz, sondern bezweckt dessen Sicherung dadurch, dass sein Fehlen den guten Glauben des Erwerbers ausschliesst.

So dient der Fahrzeugbrief allenfalls der Sicherung des Eigentums am Fahrzeug, impliziert aber nicht den Umstand, dass der Briefinhaber sowohl Eigentümer als auch Halter sein muss (wobei Halter, Eigentümer und Versicherungsnehmer ohnehin immer unterschiedliche Personen sein können). ...
Zitat:
...Der Erwerber hat ein Recht auf Übergabe des Kfz-Briefes und Eintragung seiner Person im Brief. Er hat daher den Anspruch auf Herausgabe des Fahrzeugbriefs gemäß § 985 BGB gegen den Besitzer des Briefes. Derjenige, der im Kfz-Brief steht, hat jedoch kein Eigentumsrecht am Kfz.
Steht im Kaufvertrag denn etwas wegen der Ratenzahlung? Wenn Du den Vertrag nämlich unterschrieben hast, dann kannst Du als Vertragspartnerin natürlich auch für die Ratenzahlung herangezogen werden, wenn der ursprüngliche Zahler diese nicht mehr zahlt.
Wenn die Ratenzahlung anderweitig geregelt wurde (z.B. A hat einen Kredit aufgenommen und zahlt diesen ab, dann könnte das Auto evtl. als Sicherheit angegeben sein. Damit hätte die Bank u.U. ein Recht am Auto. Oder A könnte zivilrechtlich Regressansprüche gegen Dich geltent machen, da er bisher die Raten (für Dich) bezahlt hat.
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Alt 13.06.2012, 10:43   #10 (permalink)
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Zitat:
Zitat von stern68 Beitrag anzeigen
soweit ich mich erinnere, habe ich den wagen gekauft, A hat für die Ratenzahlung unterschrieben, ich stehe im Fahrzeugschein und Brief.
Du hast den Fahrzeugbrief? Wenn man ein Fahrzeug "auf Raten" kauft, verbleibt der Fahrzeugschein beim Gläubiger (Autohaus, Bank) bis alle Verpflichtungen erfüllt sind. Hat A vielleicht anderswo einen ganz normalen Ratenkredit aufgenommen und ihr habt das Auto damit quasi bar bezahlt? Dann haben beide Dinge nichts miteinander zu tun. Dir gehört das Auto und A hat die A-Karte. Wenn zwischen dir und A eine Absprache getroffen wurde, gegen die du jetzt verstößst, kann A natürlich rechtlich gegen dich vorgehen. Mündliches zählt auch, letztendlich muss es für den Richter nur nachvollziehbar und glaubwürdig sein.
Geizy ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 13.06.2012, 10:43   #1 (permalink)
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