Zitat:
Zitat von adele
laut Gesetzgeber gehört demjenigen das Auto der im Fahrzeugbrief steht...das heisst ohne deine Zustimmung handelt er rechtswidrig wenn er das Auto verkauft und jeder Verkauf kann rückgängig gemacht werden da nur du das Recht auf Verkauf besitzt...
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Verkaufen kann er das Auto sowieso nicht, wenn er nicht an Schein und Brief rankommt, ohne Schein und Brief kann man es nämlich nicht abmelden/ummelden/neu anmelden...
Außerdem stimmt das mit dem Rückgängig machen nicht, wenn der Käufer in gutem Glauben gehandelt hat, da es sich hier nicht um Diebstahl handelt, da stern wahrscheinlich nur Besitzer und nicht/noch nicht Eigentümer an dem Wagen ist.
Und die erste Aussage ist auch falsch, wenn ich ein abgemeldetes Auto verkaufe und der neue Besitzer meldet das nicht direkt wieder an, bleibe ich im Fahrzeugbrief stehen, trotzdem bin ich nicht mehr Eigentümer, außerdem siehe unten, Eigentumsvorbehalt und Kreditsicherung.
@stern Du bist Besitzer, da sich das Auto in deinem Besitz befindet, Eigenümer ist vermutlich noch die Bank oder der Verkäufer, je nachdem, wie das Auto gekauft wurde. Wurde der Wagen auf Raten gekauft, soll heißen unter Eigentumsvorbehalt, bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der Verkäufer Eigentümer, also darf A den Wagen so oder so nicht verkaufen. Oder wurde der Wagen auf Kredit gekauft, dann dient er zur Sicherung des Kredits bei der Bank, gehört also auch der Bank, bis der Kredit vollständig abbezahlt wurde. Wegnehmen kann A dir den Wagen nicht, da er an sich keine Rechte an dem Auto hat. Was er jedoch machen kann, ist, die Raten nicht mehr weiter zu bezahlen. Dann kann der Verkäufer kommen und den Wagen wieder einziehen (Eigentumsvorbehalt) oder die Bank, die den Kredit für den Wagen gewährt hat, zieht ihn ein (Kreditkauf).