Allgemeine RechtsfragenIm Rechtsforum liegt der Kern und Schwerpunkt in der allgemeinen Information über typische Rechtsfragen oder -probleme, weshalb bei konkreten Auskünften und Ratschlägen nicht der Einzelfall und seine Lösung im Vordergrund stehen soll.
Hallo!
Mich hat heute eine Bekannte gefragt, ob ich weis, wie das mit der Arbeitslosenhilfe (AH) II läuft. Sie wird diese - sollte sie bis dahin keinen Job gefunden haben (und in ihrem Bereich sieht es derzeit weniger gut aus) - ab nächstem Jahr bekomen.
Ist AH II nun gleich Sozialhilfe? Wird das genauso berechnet wie Sozialhilfe? Wird der Lebensgefährte genauso berechnet wie es bei der Sozialhilfe ist? Wenn sie Kindergeld bekommt, ist es dann besser, wenn ihr Lebensgefährte (Vater des KIndes), dieses auf sich auszahlen lässt? Wie sieht es mit Vermögen des Kindes aus (die Großeltern scheinen wohl regelmäßig einen recht großen Betrag auf ein Sparbuch zu "legen"), muß es für die Mutter zahlen (bis der Freibetrag erreicht ist)?
Welche Tips und Tricks habt Ihr bezüglich der AH II?
(Gerne auch per PM)
Gruß
Stern*
in der Überschrif steckt zwar das Wort "Arbeit" drin, aber mit "...rund um die Themen Jobsuche, Aus- und Weiterbildung, Bewerbung, Arbeitsrecht und Existenzgründung" hat es ja eigentlich nichts zu tun.
Deshalb verschiebe ich Deine Anfrage ins Rechtsforum und nicht ins Forum "Alles rund um Arbeit und Existenzgründung".
am 1.1.2005 tritt das Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende - = SGB II in Kraft (BGBl. I 2003, 2954).
In diesem SGB II finden sich ausschließlich die Bestimmungen über das Arbeitslosengeld II oder anders ausgedrückt, es wurde eigens ein "eigenes" Sozialgesetzbuch dafür geschaffen...
Auf der Website des Bundesanzeigerverlages kann die Ausgabe Nr. 66 des Jahrgangs 2003 des Bundesgesetzblattes I als pdf-Datei geladen werden. Ab der Seite 2954 dieser Ausgabe ist das SGB II abgedruckt.
damit es den Suchenden nicht ganz so schwer fällt, hier der Link zur von Magnus genannten pdf-Datei: [Link für registrierte Mitglieder sichtbar. ] (mit Rechtsklick der Maus auf den Link und Auswahl von "Ziel speichern unter..." kann man ggf. die pdf-Datei auf seiner Festplatte abspeichern)
Das neue SGB II erstreckt sich dort im sog. "Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" im Artikel 1 über die Seiten 2955 bis 2971.
mfg
schlumpf
P.S.: Bei der pdf-Datei handelt es sich um eine sog. "Nur-Lese-Version" des Bundesanzeiger-Verlages, aus der heraus weder etwas markiert und kopiert, noch etwas ausgedruckt werden kann.
falls du mal wieder hier vorbeischauen und das hier lesen solltest: Hast du eine Vorstellung, warum ich keinen direkten Link hier im Forum zu der Teilausgabe des Bundesgesetzblattes mit der Möglichkeit, direkt aus dem Forum heraus einen Download der Datei zu machen, gesetzt habe? Solche Umgehungen werden von Website-Betreibern aber gar nicht gerne gesehen... http://www.geizkragen.com/forum/imag...forum_nono.gif
P.P.S.: Weiteres "juristisches Material" zum Thema "Deep-Link" kannst Du Dir ja gerne [Link für registrierte Mitglieder sichtbar. ] zu Gemüte führen...