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Allgemeine Rechtsfragen Im Rechtsforum liegt der Kern und Schwerpunkt in der allgemeinen Information über typische Rechtsfragen oder -probleme, weshalb bei konkreten Auskünften und Ratschlägen nicht der Einzelfall und seine Lösung im Vordergrund stehen soll.

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Alt 23.01.2004, 06:11   #1 (permalink)
Gemeinde-Häschen
 
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Hallo!
Ich habe gelesen, daß sich alle die, die die Lohnsteuerkarte II haben, bis Sepzember bei ihrer Stqadt melden sollen. Dort soll man dann beweisen, daß man alleinerziehend ist.
Ich wohnw mit dem Vater meines KIndes in einer WG zusammen. Wir haben uns vor einiger Zeit getrennt Da wir uns aber noch prima verstehen und damit unserer Sohn noch was von beiden Eltern hat, sind wir in der Wohnung wohnen geblieben. Jeder hat nun sein eigenes Zimmer (mein Schrank steht zwar noch bei ihm im Zimmer, aber dafür kann er auch an meinen Computer in meinem Zimmer), wir teilen uns Küche, Wohnzimmer und Bad.
Wie soll ich nun beweisen, daß ich alleinerziehend bin?
Ich möchte nicht, daß ich in die Lohnsteuerklasse I gestuft werde.

Danke schon mal für Eure Hilfe

Patti
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Ungelesen 23.01.2004, 06:11   #1 (permalink)
Mister Ad
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Alt 23.01.2004, 06:18   #2 (permalink)
Uralter Gemeinde-Igel
 
Benutzerbild von stefi2609
 
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...hab ich noch nix von mitbekommen, daß man sich wegen der Klasse II bei der Stadt melden soll http://www.geizkragen.com/forum/imag...m_aubacke2.gif http://www.geizkragen.com/forum/imag...m_confused.gif!

[ geaendert von: stefi2609 am 23 Jan 2004 6:18 ]
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Alt 23.01.2004, 06:41   #3 (permalink)
Uralter Gemeindehase
 
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Hallo patti,

bekommst Du denn ergänzende Sozialhilfe, weil Dein Verdienst nicht reicht? Bist Du mit dem Vater Deines Sohnes verheiratet? Wenn Du ledig oder geschieden bist, bist Du doch automatisch alleinerziehend. Oder irre ich mich hier?

Crille

[ geaendert von: Crille am 23 Jan 2004 6:42 ]
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Alt 23.01.2004, 07:04   #4 (permalink)
Gemeinde-Häschen
 
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Hallo Crille!
Ich bin mit dem Kindsvater nicht verheiratet. Gelte ich dann automatisch als alleinerziehend? In dem Artikel steht " Unverheiratet zusammen lebende Elternpaare können die Steuererleichterung nicht beanspruchen".
(Ergänzende) Sozialhilfe bekomme ich nicht.
Muß ich überhaupt beweisen, daß ich alleinerziehnd bin?
Ich habe den Artikel im Focus Nr. 4 vom 19.01..2004, Seite 11. gefunden.Auch hier nachzulesen: [Link für registrierte Mitglieder sichtbar. ] )

Patti
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Alt 23.01.2004, 07:24   #5 (permalink)
Uralter Gemeindehase
 
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Hallo patti,

da bleibt Euch wohl nicht anderes übrig als das sich der Kindsvater wo anders anmeldet, z. B. evt. bei den Eltern, Geschwister oder einem Freund. Kommt jetzt natürlich noch auf die Ausgestaltung des Gesetzes an, ob die Gemeinden bzw. Finanzämter das Recht bekommen die Wohnung auf Männersachen bzw. Frauensachen (bei einem alleinerziehenden Mann) zu Kontollieren.

Denk ich an Deutschland in der Nacht, bin ich um meinen Schlaf gebracht

Crille
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Alt 23.01.2004, 12:06   #6 (permalink)
Alter Gemeinde-Igel
 
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Wenn bei Dir kontrolliert werden würde, würde es auf jeden Fall so wie es jetzt aussieht nicht als allein erziehend durchgehen. Die räumliche Trennung müßte sehr klar sein (also keine gegenseitige Nutzung von Schrank, PC etc.). Vielleicht wäre ein Miet-/Untermietvertrag hilfreich (oder entsprechendes als WG). Aber ich glaube, selbst das wäre noch nicht sicher.

Ich wünsch Dir Glück! http://www.geizkragen.com/forum/imag...rum_winky1.gif
Iman ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.01.2004, 15:14   #7 (permalink)
Uralter Gemeinde-Igel
 
Registriert seit: 28.08.2003
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Erhielt 21 Danke für 14 Beiträge

Zitat:
Crille schrieb am 2004-01-23 07:24 :

Denk ich an Deutschland in der Nacht, bin ich um meinen Schlaf gebracht
...oh ja,...da geht es mir nicht anders!! http://www.geizkragen.com/forum/imag...rum_winky1.gif
Lara26 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.01.2004, 17:01   #8 (permalink)
Uralter Gemeindehase
 
Registriert seit: 18.08.2000
Beiträge: 859
Abgegebene Danke: 0
Erhielt 0 Danke für 0 Beiträge

Na da sind wir ja schon zwei Schlaflose http://www.geizkragen.com/forum/imag...orum_baby2.gif http://www.geizkragen.com/forum/imag...orum_baby2.gif

Crille
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Alt 24.01.2004, 00:31   #9 (permalink)
Gast
 
Beiträge: n/a

Hallo,

die Steuerklasse II wird zukünftig vom Finanzamt nur noch in den Fällen bescheinigt, in denen die Voraussetzungen auch schon im Jahr 2001 vorgelegen haben.

Die Steuerklasse II besteht auch in den Jahren 2002 bis 2004 weiter. Steuerpflichtige, bei denen die Voraussetzungen für den Abzug eines Haushaltsfreibetrags bereits im Jahre 2001 vorgelegen haben, erhalten - wenn sie diese Voraussetzungen weiterhin erfüllen - auch in den Jahren 2002 bis 2004 einen Haushaltsfreibetrag.

Die Steuerklasse II entfällt mit Abschaffung des Haushaltsfreibetrags im Jahr 2005. Alleinerziehende werden dann ihre Einkünfte nach Steuerklasse I versteuern. Denn die Steuerklassen I und II unterschieden sich ausschließlich durch den Haushaltsfreibetrag.

Wer jetzt also noch die Steuerklasse II besitzt, hat sie lediglich noch auf Grund von Übergangsregelungen. Praktisch ist die Steuerklasse II bereits ab 1.1.2002 weggefallen.

Gruß
Magnus

[ geaendert von: Magnus am 24 Jan 2004 0:35 ]
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Alt 24.01.2004, 11:32   #10 (permalink)
Uralter Gemeinde-Igel
 
Benutzerbild von schlumpf
 
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Hallo zusammen,

Zitat:
Aufgrund des teilweise Vorziehens der Tarifreform von 2005 auf 2004 entfällt bereits ab 01.01.2004 der Haushaltsfreibetrag. Dafür neu eingeführt wird ab 2004 gemäß § 24b Einkommensteuergesetz (EStG) ein Entlastungsbetrag für Alleinerziehende von jährlich 1.308 €. Arbeitnehmer, die die Voraussetzungen für diesen neuen Entlastungsbetrag erfüllen, erhalten für den Lohnsteuerabzug – wie beim bisherigen Haushaltsfreibetrag – die Steuerklasse II.

<Center>Voraussetzungen für Entlastungsbetrag</Center>

Geregelt ist dies in den §§ 24 i.V.m. § 38b Satz 2 Nr. 2 EStG. Damit bei Alleinerziehenden der Entlastungsbetrag von den Einkünften abgezogen werden kann, müssen nachfolgende Voraussetzungen vorliegen:
  • Der oder die Steuerpflichtige bildet mit mindestens einem im ersten Grad mit ihr/ihm verwandten Kind oder einem Pflegekind eine Haushaltsgemeinschaft in einer gemeinsamen Wohnung.

  • Das mit im Haushalt lebende Kind hat das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet.

  • Das Kind muss mit Hauptwohnsitz in der gemeinsamen Wohnung bei der/dem Alleinstehenden in dessen Hauptwohnung gemeldet sein.

Alleinstehend ist gemäß des Gesetzes eine bzw. ein Steuerpflichtige(r), wenn
  • keine Voraussetzungen für die Ehegattenveranlagung (= zusammen lebende Ehegatten) erfüllt sind

  • die Haushaltsgemeinschaft nur mit Personen gebildet wird, für die sie bzw. er einen Freibetrag für Kinder (Kinderfreibetrag bzw. Freibetrag für den Erziehungs-/Ausbildungs-/ Betreuungsbedarf auf der Lohnsteuerkarte) oder Kindergeld erhält.

  • Eine Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen Person besteht, wenn die andere Person mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in der Wohnung der/des Steuerpflichtigen gemeldet ist.

Diese neuen sehr eng gefaßten Kriterien, haben bei vielen Alleinerziehenden zur Folge, dass sie gar keinen Anspruch mehr auf diesen Entlastungsbetrag haben.


Leben beispielsweise die Großeltern oder ein Lebensgefährte im selben Haushalt, besteht kein Anspruch auf den Entlastungsbetrag.
weiterführende Infos kann man man [Link für registrierte Mitglieder sichtbar. ] nachlesen.

mfg
schlumpf

P.S.: Und da es sich überwiegend um eine rechtliche Frage handelt, verschiebe ich ins Rechtsforum

[ geaendert von: schlumpf am 24 Jan 2004 11:46 ]
schlumpf ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 24.01.2004, 11:32   #1 (permalink)
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