Startseite Der Preisvergleich Die Gemeinde   Das Magazin
 
Zurück   Das unabhängige Verbraucherforum der Geizkragen-Gemeinde, gegründet 1998 > Das Forum für Diverses > Allgemeine Rechtsfragen

Allgemeine Rechtsfragen Im Rechtsforum liegt der Kern und Schwerpunkt in der allgemeinen Information über typische Rechtsfragen oder -probleme, weshalb bei konkreten Auskünften und Ratschlägen nicht der Einzelfall und seine Lösung im Vordergrund stehen soll.

Antwort
 
 
Themen-Optionen
Alt 03.01.2004, 20:53   #1 (permalink)
Uralter Gemeinde-Igel
 
Benutzerbild von Pietekop
 
Registriert seit: 05.09.2002
Beiträge: 6.622
Abgegebene Danke: 117
Erhielt 667 Danke für 158 Beiträge

Mein von mir getrennt lebender Ehemann möchte für 2004 die Steuerklasse III haben und ich soll die V bekommen. Lt. meinem Rechtsanwalt ist das aber nicht zulässig und könnte mit einer Anzeige vom Finanzamt wegen Steuerhinterziehung enden. Ich arbeite übrigens nicht.
Ich lebe seit 6 Monaten getrennt und habe jetzt die Klasse II/0,5, er hat Klasse I/0,5. Hätte er Klasse III, würde er monatlich 150 Euro netto mehr haben. Er müßte dann ja auch mehr Unterhalt zahlen.
Was ist nun richtig?
Er meint, ich sei verpflichtet, die Steuerklasse zu ändern. Stimmt das?
http://www.geizkragen.com/forum/imag...m_confused.gif
Pietekop ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 03.01.2004, 20:53   #1 (permalink)
Mister Ad
Master of Verbraucherinformationen
 
Registriert seit: 08/2007
Ort: in diesem Kino
 

Alt 03.01.2004, 21:18   #2 (permalink)
Uralter Gemeindehase
 
Registriert seit: 27.01.2001
Beiträge: 416
Abgegebene Danke: 0
Erhielt 0 Danke für 0 Beiträge

Für das, was letztendlich als Jahresteuer gezahlt werden muss, ist die Steuerklasse nicht von belang; es muss dann halt eine Steuererklärung gemacht werden. Nur der mtl. Auszahlungsbetrag wird i.d.R. höher bei Kl.3.

Aber da dein Einkommen (wahrscheinlich) keine 40 % vom Gesamteinkommen ausmacht, ergäbe sich eine Steuerschuld, die dann nachentrichtet werden müsste. Es kann aber auch sein, dass diese St.Kl.Kombination bei getr. lebenden gar nicht möglich ist.

Eine Steuerhinterziehung im eigentlichen Sinne halte ich aber nicht für gegeben. Dafür macht man ja die Einkommensteuererklärung, sofern die Splittung entsprechend.

Gruß Charly
CharlyChan ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.01.2004, 22:09   #3 (permalink)
Uralter Gemeinde-Igel
 
Benutzerbild von schlumpf
 
Registriert seit: 13.06.2000
Beiträge: 3.925
Abgegebene Danke: 0
Erhielt 0 Danke für 0 Beiträge

§38b EStG Lohnsteuerklassen

Für die Durchführung des Lohnsteuerabzugs werden unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer in Steuerklassen eingereiht. Dabei gilt Folgendes:

1. In die Steuerklasse I gehören Arbeitnehmer, die

a) ledig sind,

b) verheiratet, verwitwet oder geschieden sind und bei denen die Voraussetzungen für die Steuerklasse III oder IV nicht erfüllt sind;

2. in die Steuerklasse II gehören die unter Nummer 1 bezeichneten Arbeitnehmer, wenn bei ihnen der Haushaltsfreibetrag (§ 32 Abs. 7) zu berücksichtigen ist;

3. in die Steuerklasse III gehören Arbeitnehmer,

a) die verheiratet sind, wenn beide Ehegatten unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben und

aa) der Ehegatte des Arbeitnehmers keinen Arbeitslohn bezieht oder

bb) der Ehegatte des Arbeitnehmers auf Antrag beider Ehegatten in die Steuerklasse V eingereiht wird
,

b) die verwitwet sind, wenn sie und ihr verstorbener Ehegatte im Zeitpunkt seines Todes unbeschränkt einkommensteuerpflichtig waren und in diesem Zeitpunkt nicht dauernd getrennt gelebt haben, für das Kalenderjahr, das dem Kalenderjahr folgt, in dem der Ehegatte verstorben ist,

c) deren Ehe aufgelöst worden ist, wenn

aa) im Kalenderjahr der Auflösung der Ehe beide Ehegatten unbeschränkt einkommensteuerpflichtig waren und nicht dauernd getrennt gelebt haben und

bb) der andere Ehegatte wieder geheiratet hat, von seinem neuen Ehegatten nicht dauernd getrennt lebt und er und sein neuer Ehegatte unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind,

für das Kalenderjahr, in dem die Ehe aufgelöst worden ist;

4. in die Steuerklasse IV gehören Arbeitnehmer, die verheiratet sind, wenn beide Ehegatten unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben und der Ehegatte des Arbeitnehmers ebenfalls Arbeitslohn bezieht;

5. in die Steuerklasse V gehören die unter Nummer 4 bezeichneten Arbeitnehmer, wenn der Ehegatte des Arbeitnehmers auf Antrag beider Ehegatten in die Steuerklasse III eingereiht wird;

6. die Steuerklasse VI gilt bei Arbeitnehmern, die nebeneinander von mehreren Arbeitgebern Arbeitslohn beziehen, für die Einbehaltung der Lohnsteuer vom Arbeitslohn aus dem zweiten und weiteren Dienstverhältnis.

Als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig im Sinne der Nummern 3 und 4 gelten nur Personen, die die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 oder 2 oder des § 1a erfüllen.

schlumpf ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.04.2009, 08:56   #4 (permalink)
Gemeinde-Häschen
 
Registriert seit: 22.04.2009
Beiträge: 1
Abgegebene Danke: 0
Erhielt 0 Danke für 0 Beiträge

Mein Mann ist vor 1 Jahr ausgezogen, wir leben getrennt und werden auch nie wieder zusammenleben. Ich bin in seiner Firma angestellt. Wir müssen noch die Eigentumswohnung und 2 Autos abbezahlen, daher ist noch nicht die Rede von Scheidung. Muss ich dem Finanzamt melden, dass wir getrenntlebend sind? Und wenn ja, was hat das für Konsequenzen?

Was hat es für Konsequenzen, wenn Gewerberäume auch privat als Wohnung genutzt werden? Was hat das für finanzielle Konsequenzen?

Es wäre super nett, wenn mir jemand helfen könnte!

Vielen Dank!
mirilie ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.04.2009, 09:46   #5 (permalink)
Gemeinde-Igel
 
Registriert seit: 31.10.2008
Beiträge: 1.341
Status: Keine Angabe
Abgegebene Danke: 10
Erhielt 70 Danke für 55 Beiträge
Zitat:
Zitat von Pietekop Beitrag anzeigen
Mein von mir getrennt lebender Ehemann möchte für 2004 die Steuerklasse III haben und ich soll die V bekommen. Lt. meinem Rechtsanwalt ist das aber nicht zulässig und könnte mit einer Anzeige vom Finanzamt wegen Steuerhinterziehung enden. Ich arbeite übrigens nicht.
Ich lebe seit 6 Monaten getrennt und habe jetzt die Klasse II/0,5, er hat Klasse I/0,5. Hätte er Klasse III, würde er monatlich 150 Euro netto mehr haben. Er müßte dann ja auch mehr Unterhalt zahlen.
Was ist nun richtig?
Er meint, ich sei verpflichtet, die Steuerklasse zu ändern. Stimmt das?
http://www.geizkragen.com/forum/imag...m_confused.gif
hallo pietekop,

du schreibst, es ginge um das jahr 2004. dieses liegt ja hinter uns. steuerklassenänderungen kann man aber gegenwärtig nur für 2009 vornehmen lassen. für 2004 müßte eine veranlagung vorgenommen werden.

bei ihr kommt es darauf an, ob du und dein ehemann damals schon getrennt lebten. erfolgte die trennung im jahre 2004, kann für dieses jahr noch letztmals die zusammenveranlagung vorgenommen werden. erfolgte die trennung schon 2003, ist für 2004 keine zusammenveranlagung mehr möglich.

Lazarus

PS. ich würde an deiner stelle strikt bei der wahrheit bleiben. wenn du gefällig bist, besteht die gefahr der steuerhinterziehung. man sollte mit seinem ex grundsätzlich keine leiche im keller haben. du hast dann eine weiche stelle, an der du erpreßbar bist.

Geändert von Lazarus (22.04.2009 um 09:51 Uhr).
Lazarus ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.04.2009, 09:59   #6 (permalink)
Gemeinde-Igel
 
Registriert seit: 31.10.2008
Beiträge: 1.341
Status: Keine Angabe
Abgegebene Danke: 10
Erhielt 70 Danke für 55 Beiträge
Zitat:
Zitat von mirilie Beitrag anzeigen
Mein Mann ist vor 1 Jahr ausgezogen, wir leben getrennt und werden auch nie wieder zusammenleben. Ich bin in seiner Firma angestellt. Wir müssen noch die Eigentumswohnung und 2 Autos abbezahlen, daher ist noch nicht die Rede von Scheidung. Muss ich dem Finanzamt melden, dass wir getrenntlebend sind? Und wenn ja, was hat das für Konsequenzen?

Was hat es für Konsequenzen, wenn Gewerberäume auch privat als Wohnung genutzt werden? Was hat das für finanzielle Konsequenzen?

Es wäre super nett, wenn mir jemand helfen könnte!

Vielen Dank!
hallo mirilie,

es gibt keine meldepflicht gegenüber dem finanzamt. wohl aber die pflicht zur wahrheit bei der steuererklärung.

wenn betriebliche räume privat genutzt werden, muß bei der ermittlung des ergebnisses aus dem gewerbebetrieb die höhe der betriebsausgaben um den privaten anteil korrigiert werden. unterbleibt diese korrektur, wird steuer hinterzogen.

lies bitte auch das postskriptum im vorhergehenden beitrag (wg. pietekop).

Lazarus
Lazarus ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.04.2009, 10:00   #7 (permalink)
Gemeinde-Igel
 
Registriert seit: 25.11.2001
Beiträge: 1.338
Abgegebene Danke: 4
Erhielt 85 Danke für 13 Beiträge
Lieber Lazarus,
es wundert mich sehr, aber da scheint deinen sonst so gut beobachtenden Augen entgangen zu sein dass der Beitrag von Pietekop auch schon von 2004 ist.
Aber vielleicht kannst du ja die aktuelle Frage von mirilie beantworten

edit: und schon war der Lazarus so flink noch einen extra Beitrag zu schreiben
Alexa2001 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.04.2009, 11:39   #8 (permalink)
Gemeinde-Igel
 
Registriert seit: 31.10.2008
Beiträge: 1.341
Status: Keine Angabe
Abgegebene Danke: 10
Erhielt 70 Danke für 55 Beiträge
hallo Alexa2001,

jetzt hast du die lacher auf deiner seite. es sei dir gegönnt. ich dachte in meinem übereifer, ich müßte hier mehrere probleme in einem zug lösen.

liebe grüße
Lazarus
Lazarus ist offline   Mit Zitat antworten
Antwort
Zurück   Das unabhängige Verbraucherforum der Geizkragen-Gemeinde, gegründet 1998 > Das Forum für Diverses > Allgemeine Rechtsfragen
 

Themen-Optionen



Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Steuerklasse 6 MrSilverBlue Allgemeine Rechtsfragen 10 04.09.2009 14:16
Steuerklasse nach Hochzeit Aggy Der Platz für diverse Themen und Fragen 3 26.09.2004 12:53
Steuerklasse II - neuer 24b EinkommensteuerG ppilz2004 Allgemeine Rechtsfragen 1 15.02.2004 16:32
Getrenntlebend und Steuerklasse drei ??? Percy Allgemeine Rechtsfragen 5 29.01.2002 22:19

  Besucher kamen über folgende Suchanfragen bei Google auf diese Seite
getrennt lebend steuerklasse 3, getrennt lebend melden, trennung finanzamt melden, verheiratet aber getrennt lebend steuerklasse, steuerklasse 3 getrennt lebend, getrennt lebend melden finanzamt, getrennt lebend finanzamt melden, finanzamt getrennt lebend melden, getrennt lebend steuerklasse, steuerklasse getrennt lebend, verheiratet getrennt lebend welche steuerklasse, steuerklasse bei getrenntleben, getrennt lebend finanzamt, verheiratet aber getrennt lebend welche steuerklasse, steuerklasse 3 bei getrennt lebend, dauernd getrennt lebend steuerklasse, steuerklasse bei getrennt lebenden, getrennt lebend welche steuerklasse, verheiratet getrennt lebend steuerklasse, getrennt lebend wo melden


 
Powered by vBulletin® Version 3.7.6 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2013, Jelsoft Enterprises Ltd.
Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.3.1