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Allgemeine Rechtsfragen Im Rechtsforum liegt der Kern und Schwerpunkt in der allgemeinen Information über typische Rechtsfragen oder -probleme, weshalb bei konkreten Auskünften und Ratschlägen nicht der Einzelfall und seine Lösung im Vordergrund stehen soll.

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Alt 12.01.2002, 21:02   #1 (permalink)
Gemeinde-Häschen
 
Registriert seit: 12.01.2002
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Hallo Leute,
habe ein kleines Problem:

Eigentlich müßte ich ja, da meine Frau Mitte Dezember ausgezogen ist, meine Lohnsteuerkarte auf Klasse eins ändern lassen (sie hat ihre schon von fünf auf zwei ändern lassen).
Nun habe ich in einem alten Steuerbuch gelesen, daß man seine Steuerklasse drei solange behalten kann bis man geschieden ist, wenn man dem Finanzamt glaubhaft machen kann, daß man nicht dauernd getrenntlebend ist, sondern daß man fest daran glaube, daß sich mit der Ehe alles wieder einrenkt.
Ist da was dran???
Kennt sich jemand damit aus?
Danke im Voraus.

Percy
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Ungelesen 12.01.2002, 21:02   #1 (permalink)
Mister Ad
Master of Verbraucherinformationen
 
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Alt 13.01.2002, 01:43   #2 (permalink)
Uralter Gemeinde-Igel
 
Benutzerbild von schlumpf
 
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Hallo Percy,

also wenn Deine (Noch-)Frau ihre Steuerklasse bereits von 5 auf 2 hat ändern lassen, dann wird dieser Umstand Deinem Finanzamt nicht lange verborgen bleiben...

mfg
schlumpf
schlumpf ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.01.2002, 11:23   #3 (permalink)
Gemeinde-Häschen
 
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Hallo Schlumpf,

hmmm, schade eigentlich....wäre ne feine Sache gewesen, die Klasse drei noch solange wie möglich behalten zu können!!!

Gruß
Percy
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Alt 14.01.2002, 15:48   #4 (permalink)
Gemeinde-Häschen
 
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tja da hast du pech. wäre ja auch eine form von steuerverkürzung http://www.geizkragen.com/forum/imag...um_biggrin.gif davon abgesehen, spätestens bei deiner est kommt der hammer in form einer ggf. saftigen nachzahlung.
[ Diese Nachricht wurde geändert von: Der Buchhalter am 14 Jan 2002 15:49 ]
DerBuchhalter ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.01.2002, 18:44   #5 (permalink)
Gemeindehase
 
Registriert seit: 15.09.2000
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Hallo Percy,

ich kann gar nicht verstehen, dass es Deiner Frau überhaupt noch möglich war, ihre Steuerkarte auf Klasse II ändern zu lassen ...

Ich habe mich ebenfalls 2001 getrennt ... und erhielt folgendes Schreiben:


"... nach §32 Absatz 7 Satz 6 des EstG in der Fassung des zweiten Gesetzes zur Familienförderung vom 16.August 2001 (BGBL. I S 2074 ff.) kann der Haushaltsfreibetrag und damit die Steuerklasse II vom Kalenderjahr 2002 an, nur für Steuerpflichtige gewährt werden, bei denen die Voraussetzungen für den Abzug des Haushaltsfreibetrages bereits im Veranlagungszeitraum 2001 vorgelegen haben.

Nach meinen Unterlagen haben Sie sich erst 2001 getrennt, so dass Sie im Jahre 2001 nicht die Voraussetzungen zum Erhalt der Steuerklasse II erfüllen



Nach einigen Rücksprachen habe ich nun begriffen:

Die Steuerklasse II wird zum Jahr 2005 schrittweise abgeschafft.

ABER!
Alle, die 2001 nicht auf Steuerklasse II gearbeitet haben, bekommen diese nun auch erst gar nicht mehr.
Es gibt bisher auch noch keinen "Ausgleich", um die dadurch entstehenden "Löcher" sofort zu stopfen ... ausser später, bei der Einkommensteuererklärung ...

In Kurzform:
Man(n) sagte mir, ich hätte leider die "Ar***karte" ...


Rike
http://www.frigger.de/line.gif
Rike ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.01.2002, 22:19   #6 (permalink)
Gemeindehase
 
Registriert seit: 24.09.2000
Beiträge: 26
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Huhu,

kann Rike leider nur bestätigen, da auch ich die A....karte gezogen habe, weil ich mich zu spät getrennt habe.

gruß gusa
gusa ist offline   Mit Zitat antworten
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