Solange jemand nicht gegen Gesetze verstößt kann der/diejenige Urlaub machen so oft die Person möchte und wo sie will und egal wie sie heißt. Wenn sie gegen ein Gesetz verstößt, dann werden doch sicherlich Konsequenzen folgen.
Solange jemand nicht gegen Gesetze verstößt kann der/diejenige Urlaub machen so oft die Person möchte und wo sie will und egal wie sie heißt. Wenn sie gegen ein Gesetz verstößt, dann werden doch sicherlich Konsequenzen folgen.
Zu dem Thema "gegen ein Gesetz verstoßen", "rechtliche Konsequenzen" und "Wulff" passt folgender interessanter Artikel:
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Zitat:
"Auffallend", "sehr verwunderlich": Im Fall Wulff werfen immer mehr renommierte Strafrechtler den Ermittlern vor, den Bundespräsidenten zu sanft zu behandeln. Ein Anfangsverdacht auf Vorteilsannahme lasse sich "nicht so einfach vom Tisch wischen"
Ob die Immunität wohl aufgehoben wird? Ist das jetzt eine Gewissensentscheidung oder Parteipolitik?
Und wann hat dieses Theater endlich ein Ende? Das ist alles so unwürdig.
Ein Auszug aus einem Artikel der Financial Times Deutschland:
Zitat:
Der Vorsitzende des Bundestags-Immunitätsausschusses, Thomas Strobl (CDU), hat Beratungen über den Fall von Bundespräsident Christian Wulff angekündigt. „Wenn ein entsprechender Antrag der Staatsanwaltschaft vorliegt, wird der Ausschuss beraten und eine Empfehlung für das Plenum des Bundestags abgeben, ob die Immunität des Bundespräsidenten aufzuheben ist oder nicht“, sagte Strobl der "Financial Times Deutschland".
Das Verfahren für den Bundespräsidenten unterscheidet sich von den Regeln in Immunitätsfragen der Parlamentarier. Der Hauptunterschied liegt darin, dass sich nicht nur der zuständige Ausschuss, sondern auch das gesamte Bundestagsplenum mit dem Fall befassen muss. Dabei prüft der Immunitätsausschuss nicht die Schwere der Vorwürfe gegen das Staatsoberhaupt. Es geht ausschließlich darum, ob die Staatsanwaltschaft willkürlich oder auf Anweisung gehandelt hat. Ist das nicht der Fall, empfiehlt der Ausschuss den restlichen Abgeordneten, für die Aufhebung der Immunität zu votieren. In aller Regel entscheiden die Ausschussmitglieder über die Parteigrenzen hinweg einstimmig.