im Verbraucherforum vom Geizkragen
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Alt 20.03.2006, 12:01   #4 (permalink)
angel-sh
Uralter Gemeindehase
 
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hier mal ein zitat vom bundesministerium:
Zitat:
Wann ist eine Wohnung angemessen? Muss ich meine Wohnung aufgeben, wenn die Kosten unangemessen hoch sind? Wird die Mietkaution übernommen, wenn ich die Wohnung wechseln muss?

Wie bisher bei der Sozialhilfe werden auch beim Arbeitslosengeld II und Sozialgeld die Kosten für Unter*kunft und Heizung übernommen. Die Mietkosten müssen jedoch "angemessen" sein. Dafür wird es keine bundeseinheitliche Regelung geben. Als aktuelle Richtlinie können die derzeitigen Regelungen der Sozialämter herangezogen werden. In einer Großstadt akzeptiert das Sozialamt eine höhere monatliche Kaltmiete als auf dem Land. Ist die Miete nach den amtlichen Maßstäben zu hoch, wird zunächst die volle Miete übernommen. Allerdings nur solange, wie es dem Hilfebedürftigen nicht möglich (oder nicht zumutbar) ist, sich eine billigere Wohnung zu suchen oder die Kosten der Unterkunft z. B. durch Untervermietung zu senken. Nach Ablauf von sechs Monaten werden in der Regel nur die angemessenen Kosten der Wohnung übernommen. Wird von Amts wegen ein Umzug befürwortet und veranlasst, werden die Maklergebühren, Umzugskosten und die Mietkaution in der Regel übernommen.
auch auf diesen seiten gibts ne menge gute infos

angel
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